Wahlen

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Wahlen und Volksabstimmungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen sowie alle Informationen rund um die Themen Wahlen und Volksabstimmungen.

Öffentliche Bekanntmachungen

Beantragung der Briefwahl

Anlässlich einer Wahl haben Sie als wahlberechtigte/r Bürger/in der Stadt Rosbach v. d. Höhe die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen für die jeweilige Wahl im Wählerverzeichnis der Stadt Rosbach v. d. Höhe eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Die Online-Beantragung kann aber grundsätzlich auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Geben Sie einfach die abgefragten persönlichen Daten ein und Sie erhalten den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.




Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins
Datenschutzerklärung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Die Stadt Rosbach v. d. Höhe sucht ständig engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen (Briefwahlauszählstellen) mitarbeiten.

Allgemeine Wahlvorstände organisieren am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und abends die Auszählung der Stimmzettel. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen abends die Stimmauszählung.

Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jeder werden, der auch wahlberechtigt ist, d.h. insbesondere muss das 16. bzw. 18. Lebensjahr erreicht sein, je nach Wahl die entsprechende Staatsangehörigkeit (deutsch bzw. EU-Staatsbürgerschaft) vorliegen und der Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im entsprechenden Wahlbezirk liegen.

Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände werden vorab geschult. Darüber hinaus erhalten alle ein Merkblatt.

Wünsche der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hinsichtlich ihrer Funktion und des Einsatzortes werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Ihre Bereitschaft für ein Wahlehrenamt können Sie uns hier mitteilen.


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