Abgaben & Steuern

Abgaben & Steuern

Abgaben & Steuern

Die Steuerverwaltung ist zuständig für die Veranlagung verschiedener kommunaler Steuern sowie die Festsetzung von Gebühren und Abgaben.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den kommunalen Abgaben und Steuern:

Gebühren

  • Abwassergebühren

    Für die Deckung des Aufwandes für die festen und laufenden Betriebskosten der Abwasserbeseitigungsanlagen (Kanalisation und Kläranlage) erhebt die Stadt Abwassergebühren.

    Um eine höhere Gebührengerechtigkeit zu schaffen und einen Anreiz zum schonenden Umgang mit der Ressource Wasser zu geben, werden die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt festgesetzt.

    Die Gebühr für Schmutzwasser (Abwassergebühr) wird auf Grundlage der verbrauchten Frischwassermenge ermittelt.

    Derzeit beträgt die Abwassergebühr 2,78- € je m³.

    Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der an den Kanal angeschlossenen versiegelten Fläche. Hierbei werden der Grad der Versiegelung sowie Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) berücksichtigt, d.h. die Größe der versiegelten Fläche wird um einen bestimmten Faktor verringert.

    Die Niederschlagswassergebühr (Versiegelungsabgabe) beträgt derzeit jährlich 0,41 € je m² anrechenbare versiegelte Fläche.

    Sofern Wassermengen nachweislich nicht dem Abwasser zugeführt werden, können entsprechende Gebührennachlässe gewährt werden.

    Die Abwassergebühren werden jährlich zusammen mit der Grundsteuer und den Abfallgebühren in einem Bescheid über Grundbesitzabgaben veranlagt.

  • Abfallgebühren

    Für die ordnungsgemäße Einsammlung und Entsorgung von Müll werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung Gebühren erhoben.

    Restmüll und Bioabfall werden nach dem Wiegsystem abgefahren. Die Gebühren setzen sich aus einer Grundgebühren und einer Gewichtsgebühr zusammen. Diese Gebühren werden zusammen mit der Grundsteuer veranlagt.

    Grundgebühren
    Abfuhr
    Gewichtsgebühr
    Grundgebühr 120 l
    Grundgebühr 1,1 m³

    €/kg
    €/Jahr
    €/Monat
    €/Jahr€/Monat
    Restmüll
    0,30
    33,60
    2,80
    308,40
    25,70
    Biomüll
    0,17
    11,76
    0,98


    Für die Abholung von Elektro- und Kühlgeräten wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 € je Gerät erhoben. Die Anlieferung solcher Geräte beim Recyclinghof ist gebührenfrei.

    Die Einsammlung von sperrigen Grünabfällen erfolgt kostenfrei.

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  • Wassergebühren

    Für den Verbrauch von Frischwasser erhebt die Stadt Gebühren, deren Höhe sich nach der bezogenen Menge richtet. Die bezogene Wassermenge wird über geeichte Wasserzähler ermittelt, die von der Stadt beschafft und unterhalten werden. Hierfür wird eine regelmäßige Zählermiete erhoben.

    Die Wassergebühr beträgt derzeit 2,21 €/m³ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Die Zählermiete beträgt 13,10 €/Jahr.

    Die Wassergebühr wird zusammen mit der Grundsteuer veranlagt.

Steuern

Grundsteuer Hebesätze

Grundsteuer A (landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen): 400%

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 453%

Gewerbesteuer: 400%

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Zahlungsverkehr

Bankverbindungen der Stadtkasse

Sparkasse Oberhessen
Kto.-Nr.: 0 070 000 032, BLZ: 518 500 79
IBAN: DE75 5185 0079 0070 0000 32, SWIFT-BIC: HELADEF1FRI


Volksbank Mittelhessen
Kto.-Nr.: 85 093 800, BLZ: 513 900 00
IBAN: DE76 5139 0000 0085 0938 00, SWIFT-BIC: VBMHDE5F

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