Erklärung der Barrierefreiheit für die Stadt Rosbach v.d.Höhe

Barrierefreiheit

Erklärung der Barrierefreiheit für die Stadt Rosbach v.d.Höhe

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen. Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. Dabei verstehen wir die Barrierefreiheit dieser Website immer als Prozess und nie als Status Quo.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.rosbach-hessen.de veröffentlichte Internetseite der Stadt Rosbach v.d.Höhe.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet.
  • Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Gebärdensprachliche Videos können nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Die auf der Webseite bereitgestellten Bilder/Fotos sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet (Alternativtext).
  • Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.

Maßnahmen und Zeitplan

Aufgrund des hohen Aufwands für die barrierefreie Gestaltung der Internetseite wird dies unter Beteiligung des Inklusionsbeirates zunächst priorisiert. Die Weiterentwicklung der Internetseite muss im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.

2021 sollen ausgewählte Inhalte der Internetseite in Leichter Sprache angeboten werden.

Barrierefreie Alternative

Über die Suchfunktion können viele Inhalte einfach gefunden werden. Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Geben Sie dazu den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das Lupe-Symbol. Auch können Sie mit ihrem Browser, nach einzelnen Begriffen auf der jeweiligen Webseite suchen, wenn Sie die Tasten "Strg"  und "F" gleichzeitig drücken.

Ihnen steht das Kontaktformular zur Verfügung.

Die bereitgestellten Inhalte sind soweit möglich als barrierefreie Dokumente aufbereitet. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die unten hinterlegte Kontaktmöglichkeit an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Bei allen Anliegen helfen wir gerne auch telefonisch:

+49 06003 822-0

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.03.2021 erstellt.


Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.rosbach-hessen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Stabsstelle des Bürgermeisters
Homburger Straße 64
61191 Rosbach v. d. Höhe
Telefon: 06003 822-221

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Ihr Kontakt zu uns

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