
Abfallentsorgung
Abfallentsorgung
Bitte beachten Sie, dass nur Termine mit vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden können. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Für alle baulich und gewerblich genutzten Grundstücke besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Abfälle werden in Rosbach v.d. Höhe im Holsystem (Müllabfuhr) und im Bringsystem (Containersammelplätze, Recyclinghof) eingesammelt. Bei Fragen zur Abfallbeseitigung können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Aufgabenbereichs „Steuern und Abgaben“ wenden.
Abfallkalender
Die aktuellen Abfuhrtermine können dem Abfallkalender entnommen werden. Hier können Sie sich auch Ihren persönlichen Abfallkalender für Ihre Straße als pdf-Datei herunterladen. Darüber hinaus bieten wir eine Abfallkalender-App an, die Sie über den App-Store oder über Google Play auf Ihrem Smartphone installieren können.
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Bestellung von Mülltonnen
Für Restmüll, Bioabfall und Papier werden Sammelbehälter zur Verfügung gestellt.
Jedem Grundstück wird grundsätzlich eine Restmülltonne und eine Bioabfalltonne zugewiesen. Von der Zuweisung einer Bioabfalltonne kann eine Befreiung erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass biologische Abfälle einer Eigenkompostierung zugeführt werden.
Restmülltonnen und Bioabfalltonnen werden grundsätzlich mit einem Fassungsvermögen von 120 l zur Verfügung gestellt. Für größere Wohnanlagen kann auch ein 1100 l Restmüllgefäß bereitgestellt werden.
Die Benutzung der Papiertonne erfolgt auf freiwilliger Basis. Papiertonnen können wahlweise mit einem Fassungsvermögen von 120 l oder 240 l bereitgestellt werden.
An-, Ab- oder Umbestellungen von Mülltonnen sind durch den Grundstückseigentümer beim Fachdienst Steuern und Abgaben vorzunehmen.
Die Gelbe Tonne kommt zum 1. Januar 2021!
Zum 1. Januar 2021 werden die Gelben Säcke von der Gelben Tonne in der Wetterau abgelöst. Mit der Verteilung der Gelben Tonnen und der anschließenden Sammlung wurde das Büdinger Entsorgungsunternehmen Remondis beauftragt, welches bereits für den Bioabfall und den Restmüll zuständig ist. Die Verteilung und Zuordnung der Gelben Tonnen liegt damit in der Verantwortung der Firma Remondis.
Die Bürger und Bürgerinnen müssen vorerst nichts weiter veranlassen, denn jeder Haushalt erhält zunächst standardmäßig eine 240 Liter Tonne. Für Mehrfamilienhäuser ab 20 Personen, mit Restmüllgefäßen mit einem Volumen von 1.100 Liter, wird statt der 240 Liter Tonne ein 1.100 Liter Behälter gestellt. Hauptsächlich wird sich nach der Größe der Restmüll-Tonnen orientiert. Wem die 240 Liter Tonne zu groß ist, kann eine 120 Liter Tonne nach der ersten Leerung ab dem 01.02.2021 bei der Fa. Remondis bestellen.
Die Wetterauer Kommunen versprechen sich durch die Einführung der Gelben Tonne ein ordentlicheres Erscheinungsbild der Städte und Gemeinden. „In den letzten Jahren gab es zunehmend Beschwerden zu dem gelben Sack: Fliegt bei Wind weg, zu dünn, wird von Ratten angefressen und ist oft vergriffen. Wir hoffen, dass die Gelbe Tonne einige Probleme löst“, sagte Bürgermeister Steffen Maar.
Die Gelbe Tonne hat keine Auswirkung auf Abfallgebühren, weder direkt noch indirekt. Die Kosten der Sammlung und Verwertung aller Verpackungen werden bereits mit dem Kauf der Produkte bezahlt. Die Entsorgung von Verpackungen ist Sache des sogenannten Dualen Systems. Dual deshalb, weil es neben der öffentlichen Abfallentsorgung „dual“ von der Privatwirtschaft betrieben wird. Dieses ist ausschließlich für die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen zuständig. Die Städte und Gemeinden unterstützen hier ausschließlich bei der Abwicklung.
Leichtverpackungen können auch weiterhin in selbst beschafften Säcken bei den Recyclinghöfen im Wetteraukreis abgegeben werden.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Wetterau hat eigens eine Internetseite eingerichtet, um alle Fragen rund um die Gelbe Tonne zu beantworten: https://gelbe-tonne-wetterau.de/startseite.html Hier wird auch ersichtlich sein, wann in welcher Stadt/Gemeinde die Gelbe Tonne verteilt wird.
Abfallgebühren
Für die Einsammlung und die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Restmüll und Bioabfall werden bei der Tonnenleerung gewogen. Die Gebühren setzen sich aus Grund- und Gewichtsgebühren zusammen.
Die Grundgebühr beträgt für
- die 120 l Restmülltonne 2,80 €/Monat
- den 1100 l Restmüllbehälter 25,70 €/Monat
- die 120 l Bioabfalltonne 0,98 €/Monat
Die Gewichtsgebühr beträgt
- Bei Restmüll 0,30 € je kg
- Bei Bioabfall 0,17 € je kg
Die erstmalige Bereitstellung der Grundausstattung an Müllgefäßen eines Grundstücks erfolgt gebührenfrei. Für Änderungen im Tonnenbestand (Mehrbedarf, Umtausch, Rückgabe) wird je Behälter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € (für 1100 l – Behälter 20,00 €) erhoben.
Die Gebühren für die kostenpflichtige Annahme von Abfällen am Recyclinghof richten sich nach der Satzung über die Benutzung der Recyclinghöfe und die Erhebung von Gebühren.
Es werden folgende Gebühren erhoben
Die Bemessungsgrundlage der Gebühr für die Annahme von Sperrmüll, Altholz der Altholzkategorien A I bis A III, Metallschrott, Flachglas, Bauschutt gipsfrei und gipshaltig, Grünabfall, Papier, Pappe und Kartonagen, Restmüll sowie Biomüll ist das Gewicht, das durch auf dem Recyclinghof installierte und geeichte Waagen ermittelt wird. Maßgebend ist der Wiegeausdruck des Recyclinghofes.
Sofern das Nettogewicht die Mindestlast der jeweiligen Waage nicht erreicht, ist eine Mindestgebühr zu erheben. Die Mindestgebühr wird für jeden Wiegevorgang getrennt erhoben.
Die Mindestlast und der Eichwert sind an der jeweiligen eingesetzten Waage ausgewiesen.
Bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm auf der Plattformwaage oder bis zu einem Gewicht von 200 Kilogramm auf der Fahrzeugwaage sind folgende Mindestgebühren festgesetzt:
Plattformwaage
(bis 20 KG)Fahrzeugwaage
(bis 200 KG)I.a) Altholz der Altholzkategorien A I - A II 2,00 € 20,00 € I.c) Bauschutt gipshaltig 1,00 € 10,00 € I.d) Bauschutt gipsfrei 1,00 € 10,00 € I.e) Flachglas 0,00 € 0,00 € I.f) Grünabfälle Keine Annahme
auf Plattformwaage10,00 € I.g) Metallschrott 0,00 € 0,00 € I.h) Papier, Pappe, Kartonagen 0,00 € 0,00 € I.i) Sperrmüll 3,00 € 20,00 € 1.6 Restmüll 6,00 € Keine Annahme
auf der Fahrzeugwaage1.7 Biomüll 3,00 € Keine Annahme
auf der FahrzeugwaageAbweichend hiervon beträgt die pauschale Grünabfallgebühr für
- Kleinstmengen
(z.B. Karton, Schubkarre, Tragetasche) 1,00 € - den Inhalt eines PKW-Kofferraums
ohne Erweiterung der Ladefläche; max. 1 cbm 2,00 € - den Inhalt eines PKW-Kofferraums
mit Erweiterung der Ladefläche oder PKW-Anhänger; jeweils max. 2 cbm 4,00 €
Ab einem Gewicht von 20 Kilogramm auf der Plattformwaage oder ab einem Gewicht von 200 Kilogramm auf der Fahrzeugwaage errechnet sich die Gebühr aus der Mindestgebühr zuzüglich einer Leistungsgebühr nach Gewicht. Über der Mindestgebührengrenze wird auf der Plattformwaage in 1 Kilogramm-Schritten und auf der Fahrzeugwaage in 10 Kilogramm-Schritten abgerechnet.
Für die Leistungsgebühr nach Satz 1 gelten folgende Gebührensätze:
I.a) Altholz der Altholzkategorien A I - A II je Tonne 100,00 € I.c) Bauschutt gipshaltig je Tonne 60,00 € I.d) Bauschutt gipsfrei je Tonne 60,00 € I.e) Flachglas je Tonne 0,00 € I.f) Grünabfälle je Tonne 60,00 € I.g) Metallschrott je Tonne 0,00 € I.h) Papier, Pappe, Kartonagen je Tonne 0,00 € I.i) Sperrmüll je Tonne 180,00 € 1.6 Restmüll je Tonne 370,00 € 1.7 Biomüll je Tonne 180,00 € Die Gebühr für die Annahme von PKW- und Motorradreifen erfolgt pro Stück.
Hierfür wird eine Gebühr von 3,50 € je Stück erhoben.Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem
Für die Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem fallen folgende Gebühren an:
Je angefangene 10 kg: 3,40 €, jedoch mindestens 10,20 €.