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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Allgemeine Informationen

Nach der landesgesetzlichen Vorgabe erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt in einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung oder in einem Amtsblatt. Die Stadt Rosbach hat ergänzend in ihrer Hauptsatzung die wöchentlich erscheinenden „Rosbacher Nachrichten" als förmliches Bekanntmachungsorgan der Stadt festgelegt. Bei den Rosbacher Nachrichten handelt es sich um eine Wochenzeitung die neben den amtlichen Bekanntmachung umfassende Informationen für die Einwohner/innen aus den örtlichen Kirchen, Vereinen und Verbänden, den Feuerwehren sowie der politischen Gremien übermittelt. Darüber hinaus werden Bereitschaftsdienste, wichtige Rufnummern und allgemeine Öffnungszeiten abdruckt.

Die Rosbacher Nachrichten sind beim LINUS WITTICH-VErlag abonnierbar: Abo-Bestellschein

Die Stadt gibt über diese Homepage ihre Amtlichen Bekanntmachungen ergänzend – ohne förmlichen Rechtscharakter – bekannt.

„Förmliche Amtliche Bekanntmachungen" der Stadt sind die Mitteilungen, deren Bekanntmachung gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist. Zu folgenden Themenbereichen finden Sie die Amtlichen Bekanntmachungen hier:

Weitere Amtliche Bekanntmachungen