Eheschließung

Eheschließung

Heiraten in Rosbach v. d. Höhe

Bitte beachten Sie, dass nur Termine mit vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden können. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.

"Jedem Zauber wohnt ein Anfang inne.“

Von dem Moment des ersten Kennenlernens bis zu der Entscheidung, ein gemeinsames Leben zu planen, gibt es viele schöne Dinge zu erleben und viele Herausforderungen zu meistern. 

Für den schönsten Tag des Lebens gibt es nun viele Vorbereitungen zu treffen. Die Mitarbeiter(innen)  des Standesamtes beraten Sie gerne kompetent und ausführlich zu allen Formalitäten rund um die Eheschließung.

"Liebe besteht nicht darin, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in die gleiche Richtung blickt.“

Trauung im Standesamt Ober-Rosbach

Das Trauzimmer befindet sich im schönen Altstadtkern neben dem "Alten Rathaus" sowie dem historischen Marktbrunnen.

Trauung in der historischen Wasserburg in Nieder-Rosbach

Wir bieten Trauungen in der historischen Wasserburg mit dazugehörigem Park und schöner Teichanlage in Nieder-Rosbach an. Sollten Sie sich in einem historischen Gebäude mit einem außergewöhnlichen Ambiente trauen wollen, können Sie sich gerne mit unserem Standesamt in Verbindung setzen.

Trauung in besonderem Ambiente

Candlelight-Trauung: Ja-Sagen im Kerzenschein

In den Monaten November bis Januar bieten wir - bei beginnender Dämmerung - dieses Event an. Wer sich für eine romantische Trauung im warmen Lichterglanz interessiert, kann sich mit unserem Standesamt gerne in Verbindung setzen.

Weitere Impressionen

Weitere Informationen

  • Das benötigen Sie...

    Wenn Sie seit Geburt deutsche(r) Staatsangehörige(r), in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind und noch nie verheiratet oder verpartnert waren und keine Kinder haben, benötigen Sie grundsätzlich:

    • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
    • Aktuelle Meldebescheinigung(en)
    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass

    Die mitzubringenden Unterlagen richten sich nach den einzelnen Lebensumständen der Eheschließenden.

    Die beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden, da es viele Ausnahmefälle gibt.

    Sie können gerne vor der Anmeldung der Eheschließung Kontakt mit uns aufnehmen.
    Wir informieren Sie über alle Einzelheiten.

    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin bei dem
    jeweiligen Standesamt erfolgen.

    Es besteht die Möglichkeit, weltweit an dem jeweiligen Wunschort zu heiraten.

    Wichtig hierbei ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung bei dem Standesamt erfolgt, an dem einer der Verlobten
    seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

  • Ehefähigkeitszeugnis

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates eines Verlobten, dass der Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.

    Bei einer Eheschließung im Ausland

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates eines Verlobten, dass der Heirat (Eheschließung) nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.

    Beide Verlobten müssen in dem Ehefähigkeitszeugnis namentlich aufgeführt sein.

    Voraussetzung für eine wirksame Ehe ist, dass die Heirat nach dem Eheschließungsland geltenden Bestimmungen geschlossen wird.

    Informationen über die erforderlichen Dokumente erhalten Sie von der eheschließenden Behörde im Ausland, der ausländischen Vertretung in Deutschland oder der deutschen Vertretung im Ausland.

    Wird zur Heirat im Ausland vom deutschen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, erhalten Sie dies von Ihrem zuständigen Standesamt am Wohnsitz bzw. vom Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.

    Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt der Standesbeamte von beiden Verlobten grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie zur Eheschließung in Deutschland.

    Welche Unterlagen Sie in Ihrem Einzelfall benötigen erfragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Standesamt.

  • Kosten

    Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall.

    Hierzu kommen Gebühren für Urkunden, Stammbuch und evtl. für die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen. Die Gebühren werden bei der Anmeldung der Eheschließung fällig.

    Prüfung der Ehefähigkeit für Deutsche42,- €
    Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
    63,- €
    Eheschließung während der allgemeinen Öffnungszeiten42,- €
    Eheschließung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
    63,- €

Leistungen

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