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Bauherreninformation

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Bauherreninformation

Die wichtigsten Adressen für Bauherren im Stadtgebiet Rosbach haben wir Ihnen hier in Form einer pdf-Datei zusammengestellt.

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Bauantrag

Baulasten

Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, dass das Grundstück, welches Sie erwerben möchten, mit einer Baulast belastet ist. Da Baulasten öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Grundstückseigentümers sind, gibt es für sie keinerlei zeitliche Befristungen und sie wirken auch gegenüber den Folgeeigentümern. Deshalb empfehlen wir vor dem Kauf eines Grundstücks immer eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen.

Im Baulastenverzeichnis werden zum Beispiel zusätzliche Abstandsflächen eingetragen, die zur Nachbargrenze eingehalten werden müssen. Manche Bauvorhaben lassen sich nur realisieren durch Eintragung einer Baulast, da diese zum Beispiel auch eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften heilen kann.

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis für das Stadtgebiet Rosbach v. d. Höhe erhalten Sie beim Kreisbauamt in Friedberg.

Denkmalschutz

Sollte Ihr Bauvorhaben innerhalb einer denkmalgeschützten Gesamtanlage liegen oder sogar ein Einzelkulturdenkmal sein, benötigen Sie in jedem Fall eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Hinweise, ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, erhalten Sie unter:

Beim Wetteraukreis können Sie außerdem eine entsprechende Beratung über die Möglichkeiten von baulichen Veränderungen in Anspruch nehmen.

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