Grünschnittabfuhr in den Kalenderwochen 24 und 25
Wichtige Hinweise zur Bereitstellung
Bei der Grünschnittabfuhr wird ausschließlich sogenannter sperriger Grünabfall eingesammelt. Dazu zählen insbesondere Baum- und Strauchschnitt, der aufgrund seiner Größe weder auf dem eigenen Grundstück kompostiert noch über die Biotonne entsorgt werden kann.
Nicht zur Grünschnittabfuhr gehören hingegen Rasenschnitt und Laub. Diese können über die Biotonne entsorgt oder alternativ auf dem Bauhof abgegeben werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Wurzelstöcke, Baumstämme sowie starke Äste mit einem Durchmesser von mehr als zehn Zentimetern.
Damit der Grünabfall abgeholt werden kann, muss er zu handlichen Bündeln zusammengebunden werden. Hierfür dürfen ausschließlich Naturfaserschnüre, beispielsweise aus Hanf oder Kokos, verwendet werden. Kunststoffbänder oder Draht sind nicht zulässig. Die einzelnen Bündel dürfen eine Länge von 1,20 Metern und ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten.
Grünabfälle, die in Plastiksäcken, Kartons, Gartenabfallsäcken, Tonnen oder anderen Behältern bereitgestellt werden, werden nicht mitgenommen.
Für kleinteiligen Grünschnitt, der sich nicht bündeln lässt, können Papiersäcke verwendet werden. Diese sind im Handel erhältlich. Zusätzlich werden entsprechende Säcke im Bürgerbüro sowie in der Verwaltungsaußenstelle Rodheim zum Selbstkostenpreis von 1,00 Euro pro Stück angeboten.
Der Grünschnitt muss am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens am Straßenrand bereitstehen. Dabei ist darauf zu achten, dass Gehwege und Straßen nicht beeinträchtigt oder blockiert werden. Eventuell zurückbleibende Pflanzenreste oder Verschmutzungen sind von den Anliegern nach der Abholung zu beseitigen.
Die Stadt Rosbach v. d. Höhe bedankt sich für die Unterstützung und Mithilfe bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Grünschnittabfuhr.

