Bundestagswahl: Briefwahlanträge online möglich – Versand der Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar / Verlegung des Wahllokals im Wahlbezirk 3 / Noch freiwillige Wahlhelfer/-innen gesucht
Für diejenigen, die am Wahlsonntag nicht die Möglichkeit haben, im Wahllokal zu wählen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an der Briefwahl.
Ab Montag, dem 13. Januar 2025 gibt es wieder das Angebot des Online-Wahlscheinantrags. Die Wählerinnen und Wähler können den Wahlschein online über die Rosbacher Internetseite, die unter https://www.rosbach-hessen.de erreichbar ist, beantragen.
Dies ist auch bereits vor Zustellung der Wahlbenachrichtigung möglich. Die Antragsteller/-innen müssen bei dem Online-Antrag nur ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum eintragen, damit der Antrag eindeutig zugeordnet werden kann.
Fachbereichsleiterin und Wahlorganisatorin, Frauke Stock, weist allerdings in dem Zusammenhang darauf hin, dass aufgrund der verkürzten Wahlvorbereitungszeit die Kommunen die Stimmzettel erst Anfang Februar erhalten. Entsprechend danach können die Briefwahlunterlagen vom Bürgerbüro-Team zusammengestellt und versandt werden.
Verlegung des Wahllokals im Wahlbezirk 3
Bereits jetzt weist die Stadt darauf hin, dass die Adolf-Reichwein-Halle bei dem vorgezogenen Wahltermin als Wahllokal nicht zur Verfügung steht. Alle Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirks 3 können ihre Stimme diesmal ausnahmsweise im Turnraum der Sporthalle der Kapersburgschule abgeben.
Wahlhelfer/-innen gesucht
Die Stadt sucht zudem noch freiwillige Wahlhelfer/-innen, die am Wahlsonntag einen Dienst im Wahl- oder Briefwahllokal übernehmen bzw. als Ersatz für eventuell kurzfristige Ausfälle zur Verfügung stehen. Wer wahlberechtigt ist und an diesem Amt Interesse hat, meldet sich bitte bei Frauke Stock telefonisch unter 06003/822-124, per Mail an wahlen@rosbach-hessen.de oder auch online über die Internetseite der Stadt.