Pressemeldungen

Gefahr durch falsche Lagerung von Gasflaschen!


Gefahren und Risiken

  1. Flüssiggas, ein Gemisch aus Propan und Butan, ist schwerer als Luft und kann sich bei unsachgemäßer Lagerung entsprechend in tiefergelegenen Räumen ansammeln und ein explosives Gemisch bilden!
    Bereits ab ca. 1%- Anteil in der Luft kann die sogenannte untere Explosionsgrenze erreicht sein.
  2. Ausdrücklich muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass in Innenräumen keine gasbetriebenen Heizungen (ohne Abgasanlage/Schornstein) betrieben werden dürfen!
    Zu diesen Gasgeräten zählen unter anderem Gasgrills, Bauheizstrahler sowie Gas-Katalyt-Öfen. Diese Gasgeräte geben ihre Abgase direkt in den Aufstellraum und entnehmen die notwendige Verbrennungsluft auch dem Raum. Hier kam es schon zu mehreren tödlichen Unfällen durch Kohlenmonoxid. Gleiches gilt selbstverständlich auch für alle Geräte mit offener Flamme wie z.B. Kohlegrills.

Hinweise zur sachgemäßen Lagerung und Verwendung

  1. Deshalb: Gasflaschen nur in gut gelüfteten Räumen über der Erdgleiche, die keine Verbindung zu tiefergelegenen Räumen, Gruben o.ä. haben, aufbewahren. Die Lagerung in Kellerräumen ist verboten!
  2. Die Aufstell- und Bedienungsanleitungen von Gasgrills, Bauheizstrahlern sowie Gas-Katalyt-Öfen sind unbedingt zu beachten!
    Meist ist der Betrieb und die Aufstellung "nur in gut durchlüfteten Räumen, nur kurzzeitiger Betrieb (keine Dauerheizung für Wohnräume)" genannt.

Hilfe bei Feststellung von Gasgerüchen

Wenn der typische Gasgeruch festgestellt wird, bitte sofort handeln!

  1. NICHT rauchen und offene Feuer sofort löschen
  2. Sofort die entsprechenden Bereiche soweit möglich lüften
  3. Die Ventile der eingelagerten Flaschen überprüfen, ob sie richtig verschlossen sind
  4. Eventuell undichte Flaschen ins Freie bringen
  5. Keine Lichtschalter o.ä. betätigen
  6. Die Feuerwehr über den Notruf 112 rufen
  7. Andere Bewohner des Hauses warnen, jedoch NICHT klingeln!

In Hessen dürfen in einem Privathaus nicht mehr als 16kg Flüssiggas gelagert werden. „Entsprechend sind das eine 11kg und eine 5kg-Flasche oder zwei der hauptsächlich bei Gasgrills genutzten 8kg-Flaschen. Bitte unterschätzen Sie nicht die Gefahr, nehmen Sie unsere Hinweise ernst, nur so können Risiken minimiert werden. Schützen Sie sich und andere!“, so Clemens Harff.