Pressemeldungen

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

Stadtverwaltung Rosbach genehmigt aktuell keine Feuer

Aufgrund der Ausrufung der Alarmstufe A durch das Umweltministerium, nimmt das Ordnungsamt der Stadtverwaltung
Rosbach v.d. Höhe aktuell keine Anzeigen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle entgegen.

Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die
Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.

Das Ministerium bittet daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall er-forderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die
Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen
abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.