Pressemeldungen

Corona-Update zu den städtischen Sportplätzen und Sporthallen


Die Nutzung der Sportanlagen ist dabei zwar weiterhin eingeschränkt, kann jedoch unter Beachtung von Auflagen von bestimmten Personengruppen im Rahmen des Vereinssports erfolgen.

Die Vereine haben somit die Möglichkeit, folgenden Personengruppen den Zugang und die Nutzung der Sportplätze im Rahmen der Vereinsnutzung zu gestatten:

  • Vereinsmitglieder alleine, zu zweit oder in Gruppen von maximal 2 Hausständen mit maximal 5 Personen, zuzüglich Kindern bis 14 Jahren, wenn sie zu einem der Hausstände gehören,
  • Kinder unter 14 Jahren, unabhängig von einer Zugehörigkeit zu bestimmten Hausständen und in unbegrenzter Personenzahl.

Einzelne Besucherinnen und Besucher oder mehrere Gruppen dürfen sich gleichzeitig nur in verschiedenen, mindestens 3 Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten.

Bei einer Nutzung der Sportplätze liegt die Verantwortung für den Einlass der zulässi-gen Gruppen, für die Einhaltung der Personenbegrenzungen und der Abstandsregeln sowie für die Umsetzung der Hygienevorgaben des RKI und der Corona Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung bei den Vereinen.

Die Sporthallen können unter pandemiebedingten Bedingungen (mit erhöhtem Reini-gungs- und Desinfektionserfordernissen) wieder für den Vereinssport zu zweit oder in Gruppen von maximal 2 Hausständen mit maximal 5 Personen, zuzüglich Kindern bis 14 Jahren, wenn sie zu einem der Hausstände gehören, wieder geöffnet werden.

Sollten Sie unter den Voraussetzungen der derzeitigen Verordnung (maximal 2 Haus-stände mit maximal 5 Personen zzgl. Kinder unter 14 Jahren) Interesse an einer Nut-zung der Sporthallen zu Trainingszwecken haben, teilen Sie uns bitte mit, welche Trai-ningsgruppe mit welcher Sportart eine der städtischen Sporthallen nutzen möchte. Bitte lassen Sie uns in diesem Fall auch ein entsprechendes Hygienekonzept für die jeweili-gen Trainingsmaßnahmen zukommen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Nutzung der Sporthallen die anschließend erforderli-chen Desinfektionsmaßnahmen weiterhin seitens der jeweiligen Nutzer durchzuführen wären.

Für Fragen erreichen Sie die für die Reservierung der Sporthallen zuständigen Mitarbei-ter der Verwaltung auch weiterhin per eMail unter versammlungsraeume@rosbach-hessen.de oder telefonisch unter 06003-822-410.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.