Pressemeldungen

Corona-Update 03.11.: Neues aus dem Rathaus


Verständlicherweise erreichen uns aktuell viele Fragen und Sorgen aus der Bevölkerung. Die Sorgen können wir Ihnen leider nicht nehmen, jedoch geben wir Ihnen nachfolgend einen detaillierten Überblick über die aktuellen Regelungen, die mit der neuen hessischen Corona-Verordnung am 2. November 2020 in Kraft getreten sind.

In der Öffentlichkeit dürfen sich max. zwei Hausstände mit insgesamt zehn Personen treffen. Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, auf Besuche und Reisen zu verzichten, sofern sie nicht unbedingt notwendig sind. Touristische Übernachtungen im Inland sind untersagt.

Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Wenn Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt, bitten wir Sie nicht in die Kita zu kommen. Das Kind kann in diesem Fall nicht betreut werden.

Bars, Gaststätten, Kneipen etc. müssen schließen. Lieferung und Abholung ist jedoch erlaubt. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen ebenfalls schließen.

Friseurbesuche und medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich. „An dieser Stelle bitte ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, gerade in den nächsten Wochen speziell die Rosbacher und Rodheimer Betriebe und Restaurants zu unterstützen“, so Bürgermeister Maar.

Im Einzelhandel darf sich nur ein Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.

Amateursport kann nur alleine oder mit einem weiteren Hausstand betrieben werden. „Durch die neuen Einschränkungen kann das Vereinsleben nur noch schwer stattfinden, wenn es nicht gar komplett zum Stillstand kommt. Eventuell ist gerade jetzt die richtige Zeit in einen Verein einzutreten, um das großartige Vereinsleben in unserer Stadt zu unterstützen“, appelliert Bürgermeister Maar an die Rosbacher und Rodheimer Einwohnerinnen und Einwohner.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten. Darüber hinaus gilt hessenweit ein Alkoholverbot, sprich der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt. Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opern, Kinos, Schwimmbäder, Freizeitparks, Fitnessstudios etc. werden geschlossen.

Es gilt landesweit eine Maskenpflicht, und zwar überall dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, explizit aufgeführt sind hier die Schulen ab Klasse 5 sowie Gottesdienste.

Diese Regeln sollen vorerst bis Ende November gelten.

„Ich bitte Sie eindringlich darum, sich an die Regelungen der Corona-Verordnung zu halten und unnötige Begegnungen zu minimieren. Gemeinsam haben wir es in der Hand, die Infektionskurve abzuflachen. Der Großteil in unserer Stadt hält sich vorbildlich an die Abstands- und Hygieneregeln. Hierfür danke ich Ihnen ausdrücklich“, so die Worte des Bürgermeisters.

Achten Sie auf sich und Ihre Nächsten und bleiben Sie gesund!