Pressemeldungen

Corona-Update 08.05.: Neues aus dem Rathaus


Nach dem Beschluss der Landesregierung vom 7. Mai 2020 gibt es nun weitere Lockerungsmaßnahmen.

Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai 2020 Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Aufgrund dieser Regelung prüft die Verwaltung aktuell, wie viele Personen sich in den einzelnen Versammlungsstätten aufhalten dürfen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, welche städtischen Veranstaltungen ab dem 9. Mai 2020 wieder stattfinden können. Über das Ergebnis der Prüfung wird zeitnah informiert. Sitzungen der städtischen Gremien sind vorwiegend - unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln - in der Adolf-Reichwein-Halle und im Bürgerhaus Rodheim realisierbar.

Auch ist es ab dem 9. Mai 2020 möglich, wieder Sport auszuüben, sofern dies kontaktfrei erfolgt, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Für die Sporthallen und Sportanlagen in Rosbach bedeutet dies konkret, dass diese, unter bestimmten Nutzungsvoraussetzungen, wieder freigegeben werden können. Die Lockerungsmaßnahmen sind mit Auflagen verbunden, die seitens der Verwaltung und seitens der Vereine zu erfüllen sind. Die im Einzelnen zu erfüllenden Vorsichts- und Schutzmaßnahmen bezogen auf die Vereinsnutzung sowie die erforderliche Mitwirkung der jeweiligen Nutzer werden derzeit seitens der Verwaltung ermittelt und in der kommenden Woche bekanntgegeben. Bis dahin bleiben die Sportstätten vorerst geschlossen.

Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Kindernotbetreuung werden ab dem 11. Mai 2020 um folgenden Personenkreis erweitert:

  • Schülerinnen, Schüler und Studierende, die unterrichtet werden,
  • Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit demSARS­CoV­2­Virus tätig sind,
  • Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
  • Mitglieder von Verfassungsorganen,
  • Pfarrerinnen und Pfarrer,
  • Seelsorgerinnen und Seelsorger,
  • Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen.

Eltern, die zu dem erweiterten Personenkreis zählen, können sich, wie bereits zuvor, über kita@rosbach-hessen.de für die Notbetreuung anmelden. Bitte teilen Sie uns Folgendes mit:

  • Name und Alter des Kindes,
  • Beruf des Erziehungsberechtigten,
  • in welchem Stadtteil Sie wohnen.

Ab dem 2. Juni 2020 sollen die Kindertagesstätten im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen. Was dies genau bedeutet, wird zeitnah bekanntgegeben.