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Recyclinghof - Keine Annahme von Papierabfällen aus Gewerbebetrieben


Der Wertstoffmarkt wird derzeit gekennzeichnet durch einen deutlichen Preisverfall. So werden bereits seit geraumer Zeit höhere Preise z.B. für die Annahme von Altholz verlangt. Jetzt hat diese Entwicklung auch den Sektor Altpapier erreicht. Unter anderem hat der boomende Versandhandel zu einem Überangebot von Altpapier, Pappe und Kartonagen geführt. Am Weltmarkt ist bei den Verwertern die Nachfrage nach Papier und Pappe stark gesunken und einige Verwerter verlangen zwischenzeitlich ein Entgelt für die Verwertung.  Dies hat dazu geführt, dass auch die örtlichen Entsorgungsfirmen dazu übergegangen sind, für die Anlieferung von Altpapier und Pappe Zuzahlungen zu verlangen.

Insbesondere betroffen sind hiervon gewerbliche Anlieferer, die nun versuchen, Ihre Papierabfälle und Kartonagen über die Recyclinghöfe zu entsorgen, da hier keine Gebühren verlangt werden. Problematisch ist dies insofern, als das die Recyclinghöfe auf größere Abfallmengen nicht eingerichtet sind und nur Abfälle aus privaten Haushaltungen annehmen dürfen.

Auch wenn es in der Vergangenheit zu einer relativ großzügigen Auslegung dieser Regelung gekommen ist, kann dies künftig nicht mehr praktiziert werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises hat noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur noch Abfälle aus privaten Haushalten am Recyclinghof angenommen werden dürfen. Grundlage hierfür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern nur die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen erlaubt. Abfälle aus gewerblicher Tätigkeit unterliegen den Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung und sind außerhalb der kommunalen (öffentlich rechtlichen) Abfallsammlung über private Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.