Pressemeldungen

Corona-Update 21.03.: Neues aus dem Rathaus


Die Landesregierung hat den Personenkreis, für den eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen möglich ist, erweitert. Die Verordnung vom 20.03.2020 steht im Internet zur Verfügung auf: www.soziales.hessen.de

Bisher mussten beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten. Ab Montag dürfen wir auch Kinder betreuen, von denen nur ein Elternteil systemrelevant beschäftigt ist.

Eltern, die zu dem erweiterten Personenkreis zählen, haben am Wochenende die Möglichkeit sich über kita@rosbach-hessen.de für die Notbetreuung anzumelden. Bitte teilen Sie uns folgendes mit:

  • Name und Alter des Kindes
  • Beruf des Erziehungsberechtigten
  • In welchem Stadtteil wohnen Sie?

„Eine Bitte von mir, geben Sie uns bis Sonntag 14:00 Uhr per Email Bescheid, ob Sie Ihr Kind schon am Montag in die Notbetreuung bringen. Nur so können wir bereits am Sonntagabend entscheiden, welche Einrichtungen wir für Ihre Kinder öffnen. Es ist mein Anliegen, dass die Notbetreuung bereits am Montag so reibungslos wie möglich funktioniert. Über die konkreten Notbetreuungsangebote informieren wir Sie spätestens am Sonntagabend per Email.“, schreibt Bürgermeister Steffen Maar im heutigen Elternbrief.

Für die Anmeldung ist eine Bestätigung des Arbeitgebers notwendig, die wir im Laufe der kommenden Woche benötigen. Im Anhang an das Bürgermeisterschreiben ist das Formular beigefügt, auf dem auch alle systemrelevanten Berufsgruppen aufgeführt sind. Das ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterschriebene Formular in der jeweiligen Notbetreuung abzugeben. Das Formular auf der Internetseite des Sozialministeriums ist leider noch nicht aktualisiert (Stand: 21.03.2020 15:20 Uhr - https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen). Benutzen Sie es vorerst trotzdem. Sobald uns ein aktualisiertes Formular vorliegt, informieren wir. Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter,  die  in  der  Abfallbewirtschaftung  tätig  sind,  soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur zwingend erforderlich ist, vermerken dies handschriftlich auf dem Formular.

Wir weisen darauf hin, dass Kinder nicht betreut werden, wenn sie

  1. Krankheitssymptome aufweisen,
  2. in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
  3. sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten haben und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.

Bürgermeisterschreiben an alle Eltern

20200321 Bürgermeisterschreiben Kita neue Regelungen mit Anlage.pdf (1,4 MiB)