Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Anlässlich des Altstadtfestes wird der Marktplatzbereich in Ober-Rosbach von Freitag, 07.08.2025 bis einschließlich Samstag, 08.08.2026 für den Fahrverkehr gesperrt.
Von der Sperrung sind folgende Straßenzüge betroffen:
- Homburger Straße ab Marktplatz bis einschließlich Einmündung Hintergasse,
- Friedberger Straße zwischen Marktplatz und Einmündung Hintergasse,
- Kirchstraße zwischen Marktplatz und Bergstraße.
Die Hintergasse wird in dieser Zeit als Sackgasse ausgewiesen.
Der Fahrverkehr wird über Friedrich-Ebert-Straße – Weidenweg - Preulgasse bzw. Preulgasse - Weidenweg - Friedrich Ebert-Straße umgeleitet.
Die Bushaltestellen „Marktplatz“ werden von Freitag, 07.08.2026 bis einschließlich Samstag, 08.08.2026 nicht angefahren.
In der Preulgasse wird einseitiges Haltverbot und im Weidenweg beidseitiges Haltverbot angeordnet (Umleitungsstrecke für den Linienbusverkehr).
14. Juli 2026