
Haushalt & Finanzen
Haushalt & Finanzen
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Rosbach v. d. Höhe. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen
- benötigten Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan ist für die Haushaltsführung der Stadt verbindlich.
Haushalt 2025
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2025 folgenden Haushaltssatzung beschlossen.
Der Haushalt wurde am 07.08.2025 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.
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Haushalt 2024
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2024 folgenden Haushaltssatzung beschlossen.
Der Haushalt wurde am 02.09.2024 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.
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Haushalt 2023
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023 folgenden Haushaltssatzung beschlossen.
Der Haushalt wurde am 11.07.2023 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.
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Haushalt 2022
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2022 folgenden Haushaltssatzung beschlossen.
Der Haushalt wurde am 30.05.2022 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.
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Haushalt 2021
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2021 folgenden Haushaltssatzung beschlossen.
Der Haushalt wurde am 10.06.2021 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.
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Haushalt 2020
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Der Haushalt wurde am 09.06.2020 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.
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Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse der Stadt Rosbach v. d. Höhe werden dann veröffentlicht, wenn sie von der Revision des Wetteraukreises geprüft sind und die Entlastung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt ist. Die Schlussberichte des Wetteraukreises für die Jahre 2019 ff. liegen noch nicht vor.
Jahresabschluss 2018
Aufgrund des § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe in ihrer Sitzung am 27.01.2026 die Jahresrechnung 2018 der Stadt Rosbach vor der Höhe für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen hat.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,- dem Magistrat die Entlastung gem. § 114 HGO für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 zu erteilen.
- die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 100 HGO in Höhe von insgesamt 26.844,80 € zu genehmigen.
Jahresabschluss 2017
Aufgrund des § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe in ihrer Sitzung am 27.01.2026 die Jahresrechnung 2017 der Stadt Rosbach vor der Höhe für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen hat.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,- dem Magistrat die Entlastung gem. § 114 HGO für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 zu erteilen.
- die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 100 HGO in Höhe von insgesamt 3.229,48 € zu genehmigen.



