Bearbeitungszeit von Sondernutzungen und Aufbruchgenehmigungen im Dezember 2023 und Januar 2024
Bei Anträgen für Sondernutzung und Aufbrüche, die bis zum 19.Dezember 2023 eingereicht werden, erfolgt noch die Bearbeitung im Jahr 2023. Alle Anträge, die nach dem 19.Dezember 2023 eingereicht werden, kann die Bearbeitung erst wieder ab dem 09.Januar 2024 erfolgen.
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