Die Stadtverordnetenversammlung

Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt Rosbach v. d. Höhe. Sie besteht aus 31 Mitgliedern, den Stadtverordneten, die ehrenamtlich tätig sind. Bei den Kommunalwahlen werden diese von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

  • Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die wichtigen Angelegenheiten der Stadt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Hierzu gehören u. a.

    • Wahl des Magistrats - mit Ausnahme des/der Bürgermeisters/in
    • Überwachung der Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Magistrats
    • Aufstellung des Haushaltsplanes
    • Grundsätzliche Festlegungen zur Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung
    • Beschlüsse zum Stadtrecht, insbesondere Satzungen und zu Gebührenordnungen

    Die Sitzungen sind öffentlich und werden von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, der/dem Stadtverordnetenvorsteher/in, geleitet.

  • Die Stadtverordnetenvorsteherin und ihre Stellvertreter

    Die Stadtverordnetenvorsteherin, Katharina Hantl (CDU), vertritt die Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Magistrat und in der Öffentlichkeit.

    Weiter führt die Stadtverordnetenvorsteherin die Geschäfte der Stadtverordnetenversammlung und leitet unparteiisch die Sitzungen.

    In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. April 2021 wurde Frau Katharina Hantl als Stadtverordnetenvorsteherin gewählt.

    Ihre Stellvertreter sind:

    • Herr Christoph Käding
    • Herr Ivo Lingnau
    • Herr Rainer Schaub
  • Ältestenrat

    Der Ältestenrat berät über die inneren Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung, insbesondere über deren Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan, die Sitzordnung und über die Klärung von Zweifelsfragen, die die Geschäftsordnung berühren.

    Er bereitet die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vor und berät über die zweckmäßige Behandlung der Tagesordnungspunkte der Stadtverordnetenversammlung.

    Weiterhin besteht z. B. die Möglichkeit, durch Informationsaustausch zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den Vertretern des Magistrats kurzfristig Fragen zu den Tagesordnungspunkten zu klären oder die anderen Fraktionen über Dringlichkeits- und Änderungsanträge zur Stadtverordnetensitzung zu informieren.

  • Sitzverteilung


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Lokale Politik in Rosbach v. d. Höhe

Die Fraktionen sind die in der Stadtverordneten-versammlung vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften. Die Fraktionen bringen sich und ihre Ideen mittels Anträgen und Anfragen ein.

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