
Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Projektbeschreibung
Die Stadt Rosbach v. d. Höhe erstellt gemeinsam mit dem dafür beauftragten Dienstleister Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG) aus Friedberg eine kommunale für das Stadtgebiet. Ziel dieser strategischen Planung ist es, die Grundlage für eine langfristige und nachhaltige Gestaltung der Wärmeversorgung in der Kommune zu schaffen.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen sind alle Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Um einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung fossiler Energie und zum Klimaschutz zu leisten, die Wärmeversorgung resilienter zu machen und bestehende Abhängigkeiten zu verringern, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2024 ein aktualisiertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen und eng mit dem neu eingeführten Wärmeplanungsgesetz (WPG) verzahnt. Städte mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen ihren Wärmeplan laut den gesetzlichen Vorgaben spätestens bis 30. Juni 2028 vorlegen. Die Stadt Rosbach v. d. Höhe arbeitet bereits jetzt an der Erstellung und plant die Veröffentlichung voraussichtlich schon Anfang 2026.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) als informelle strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung kann als Grundlage für zukünftige Planungs- und Investitionsentscheidungen dienen und sicherstellen, dass die Wärmeversorgung in Rosbach effizient, ressourcenschonend und zukunftsfähig gestaltet wird. Im Rahmen des Wärmeplans werden kartografische Eignungsgebiete für Wärmenetze, dezentrale Versorgungsgebiete sowie Schwerpunktgebiete für die Nutzung erneuerbarer Energien erarbeitet.
Die OVAG führt die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Rosbach vor der Höhe als Dienstleister zusammen mit der TransMIT GmbH durch. Zunächst nehmen die Projektpartner eine energetische Bestandsanalyse des Gebäudebestandes und der bestehenden Energie-Versorgungsstrukturen vor. Dabei werden unter anderen die aktuellen Wärmeverbräuche, die eingesetzten Energieträger und die Siedlungsstruktur der Stadt Rosbach erfasst. Im Anschluss erfolgt die Potenzialanalyse, die vorhandene Energie-Einsparpotenziale und Wege zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen in der Stadt aufzeigen soll. Auf Basis dieser beiden Analysen wird ein Zielszenario entwickelt, welches das Stadtgebiet in verschiedene Versorgungsgebiete einteilt und verschiedene Möglichkeiten aufzeigt, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Rosbach im Jahr 2045 aussehen könnte.
Der fertige Wärmeplan wird konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Wärmewende bis zum Jahr 2045 enthalten. Er dient als strategisches Planungsinstrument und soll bis Ende 2025 vorliegen. Während der Bearbeitung sind in regelmäßigen Abständen relevante Zwischenergebnisse zur Veröffentlichung vorgesehen. Am Ende der Bearbeitung sollen die fertigen Ergebnisse bei einer Bürgerversammlung präsentiert werden.
Projektablauf

Bestandsanalyse:
Grundlage für jede Planung sind Daten über den Bestand: Wie groß ist der bisherige Wärmeverbrauch in verschiedenen Teilgebieten unserer Stadt? Wo sind besonders hohe Wärmedichten – also ein besonders hoher Wärmebedarf je Hektar Fläche? Wo sind hohe Wärmeliniendichten – also der Wärmebedarf entlang eines Straßenkilometers? Wie groß ist der Endenergiebedarf (Gas, Strom, Wärme am Hauseingang) und wie hoch die damit verbundenen Treibhausgasemissionen? Wie alt sind die Gebäude in Rosbach v. d. Höhe, wie stark wurden sie saniert und welche Energieeffizienzklassen haben sie derzeit? Welche Heizungstechnologien werden zu welchen Anteilen verwendet? Wo werden bereits erneuerbare Energien genutzt? Alle diese Fragen beantwortet die Bestandsanalyse – aus Datenschutzgründen nicht gebäudescharf, sondern immer nur über mehrere Gebäude gemittelt.
Potentialanalyse:
In der Potenzialanalyse wird überschlägig geprüft, welche erneuerbaren Energien in Zukunft für die Rosbacher Wärmeversorgung eingesetzt werden könnten und wo wie viel gewerbliche Abwärme existiert, die potenziell Wärmenetze speisen könnte. Sie umfasst die Ermittlung der Potenziale im beplanten Gebiet, getrennt nach Energieträgern und räumlich differenziert zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung von Wärme aus unvermeidbarer Abwärme, zur zentralen Wärmespeicherung sowie zur Energieeinsparung durch Bedarfsreduktion von Gebäude- und Prozesswärme.
Entwicklung von Zielszenarien:
Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein maßgebliches Zielszenario für das Zieljahr 2045 für das beplante Gebiet erstellt. Im Zielszenario werden voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die verschiedenen Wärmeversorgungsarten im Zieljahr dargestellt. Dabei wird für jedes Teilgebiet aufgezeigt welche Versorgungsart sich besonders eignet. Im Rahmen der Analyse erfolgt eine Bewertung der Eignung für die drei potenziellen Wärmeversorgungsarten Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzgebiet und dezentrale Wärmeversorgung.
Umsetzungsstrategie:
Die Umsetzungsstrategie ist ein Maßnahmenplan, der eine Brücke schlägt von den Analysen und Gebietseinteilungen im Wärmeplan zur konkreten Implementierung zielführender Maßnahmen. Die Umsetzungsstrategie ist aus der Perspektive der betroffenen Kommune zu erstellen. Die Umsetzungsstrategie beinhaltet die konkreten Maßnahmen, Zeitpläne, Verantwortlichkeiten und Überwachungsmechanismen, um die Ziele der Wärmeplanung zu erreichen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Transparenz und Bürgernähe sind wichtige Aspekte des Planungsprozesses. In diesem Rahmen sind diverse Informationsveranstaltungen sowie Beteiligungsformate geplant.
11. März 2025: Projektvorstellung im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Planungsauschusses
15. Mai 2025: Austausch mit Vertretungen ausgewählter Interessensgruppen (u.a. Wirtschaft, Netzbetrieb, Hand werk und Energiedienstleistungen) im 1. Stakeholder-Workshop
Weitere Veranstaltungen sind im Prozess vorgesehen – hierzu informieren wir rechtzeitig!
FAQ
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung gibt erstmalig einen kompletten Überblick über die derzeitige Wärmeversorgung und die Potenziale für eine dekarbonisierte Wärmeversorgung. Die KWP zeigt Zielszenarien auf, wie die Wärmeversorgung der Stadt Rosbach v. d. Höhe zukünftig aussehen könnte und entwickelt daraus eine Transformationsstrategie. Sie dient als Instrument, um diesen Bereich von fossilen Brennstoffen loszulösen, indem sie langfristige, nachhaltige Lösungen für die Wärmeversorgung beschreibt.
Die KWP ist ein langfristiger, strategischer Prozess. Als Planungsinstrument auf kommunaler Ebene dient sie dazu, die am besten geeigneten Wärmetechnologien für das jeweilige Gebiet zu identifizieren. Dabei ersetzt die KWP jedoch nicht die gebäudescharfe Planung oder die individuellen Entscheidungen der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Was ist ein Wärmeplan?
Der Wärmeplan ist ein strategisches Konzept zur ganzheitlichen Planung von Wärmebedarf und die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene. Er dient dazu, eine treibhausgasneutrale, sichere und kostengünstige Wärmeversorgung sicherzustellen. Der Plan umfasst die Analyse der aktuellen Situation der Wärmeversorgung, die Ermittlung des zukünftigen Wärmebedarfs sowie die Identifizierung von Potenzialen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Diese werden zu einem lokalen Zielbild (Zielszenario) zusammengefügt. Daneben beinhaltet er die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen als erste Schritte zur Zielerreichung.
Warum ist die KWP wichtig?
Die KWP hilft dabei, wichtige Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung zu treffen, indem sie zeigt, wie der Wärmesektor nachhaltig transformiert werden kann und welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine klimafreundliche Energieversorgung sicherzustellen. Auf dieser Grundlage können die notwendigen Beschlüsse gefasst werden, um Planungssicherheit der zukünftigen Wärmeversorgung zu schaffen.
Welche Vorteile bringt die KWP mit sich?
Ein Wärmeplan bietet der Kommune zahlreiche Vorteile. Er hilft, die Wärmeversorgung effizienter und nachhaltiger zu gestalten, indem er die gezielte Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert. Durch die detaillierte Analyse des Wärmebedarfs und der vorhandenen Wärmequellen können optimale Technologien für Ortsteile und Gebiete identifiziert werden. Dies führt zu einer besseren Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten, was langfristig Kosten spart und die Versorgungssicherheit erhöht.
Zudem unterstützt der Wärmeplan die Erreichung der Klimaziele und fördert eine umweltfreundliche Stadtentwicklung. Eine zuverlässige und nachhaltige Wärmeversorgung trägt außerdem zur Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner bei, indem sie für ein angenehmes Wohnklima sorgt und gleichzeitig die Umweltbelastung reduziert.
Die kommunale Wärmeplanung schafft Transparenz und Orientierung für Bevölkerung und Unternehmen, indem sie zeigt, welche Heizlösungen künftig sinnvoll und verfügbar sind. Sie erhöht die Versorgungssicherheit, gleichzeitig bietet sie Planungssicherheit für Bauvorhaben und energetische Sanierungen. Auch die regionale Wirtschaft profitiert, da lokale Betriebe in Planung, Bau und Umsetzung eingebunden werden und regional verfügbare Wärmequellen genutzt werden.
Welches Ziel verfolgt die KWP?
Die Ziele einer kommunalen Wärmeplanung sind zunächst den Status Quo der Energieinfrastrukturen im Stadtgebiet zu erheben und im Anschluss die lokalen Potenziale zu erneuerbaren Wärmequellen ausfindig zu machen. Daraus wird ein individueller Fahrplan für die Stadt Rosbach v.d. Höhe erstellt, der den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Zieljahr 2045 aufzeigt.
Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune mit dem Ziel, eine kostengünstige, verlässliche und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung aller Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Die Relevanz einer bezahlbaren Wärmeversorgung zeigte sich insbesondere 2022 und 2023, als die Preise von Gas und Öl in kurzer Zeit massiv gestiegen sind und dadurch zu einer Verteuerung der Heizkosten geführt haben. Durch den schrittweisen Umbau der Wärmeversorgung kann solchen Entwicklungen entgegengewirkt werden.
Entstehend Verpflichtungen aus der KWP?
Der Wärmeplan dient als informeller und strategischer Fahrplan, der erste Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für die beteiligten Akteure liefert. Die Ergebnisse der Analysen können genutzt werden, um die kommunalen Planungen und Handlungen auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auszurichten. Die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des Wärmeplans dienen der Stadtverordnetenversammlung und den Verantwortlichen als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig und unter Berücksichtigung weiterer Entwicklungen überarbeitet und angepasst werden muss. Durch die Diskussion und Zusammenarbeit der Akteure wird der Wärmeplan fortlaufend verbessert und angepasst.
Wie betrifft mich als Hauseigentümerin/Hauseigentümer bzw. Mieterin/Mieter die KWP?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, das Eigentümerinnen und Eigentümer unterstützen soll. Wenn Sie ein Haus bauen oder Ihre Heizung auswechseln, Anfang 2026 werden erste Ergebnisse der Wärmeplanung veröffentlicht. Dann kann nachlesen werden, ob in der Nachbarschaft ein Wärmenetz theoretisch möglich ist oder sogar bereits geplant wird, ob eine Wärmepumpe sinnvoll betrieben werden kann, oder ob beispielsweise eine Solarthermie-Anlage sinnvoll erscheint.
Der kommunale Wärmeplan sorgt für eine effizientere und kostengünstigere Wärmeversorgung, was langfristig zu niedrigeren Heizkosten führt. Zudem erhöht er die Versorgungssicherheit, sodass Sie sich auf eine stabile Wärmeversorgung verlassen können. Durch die Förderung erneuerbarer Energien wird die Umweltbelastung reduziert, was zu einer besseren Luftqualität und einem gesunden Lebensumfeld beiträgt.
Jede Mieterin und jeder Mieter kann erkennen, wann ein Umstieg auf eine klimaneutrale Versorgung in seinem Quartier, seiner Straße, seinem Haus stattfindet. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer kann sehen, welche Technologien der Wärmeerzeugung genutzt werden können. Darüber hinaus kann eine gut geplante Wärmeversorgung den Wert einer Immobilie steigern, da moderne und nachhaltige Heizsysteme attraktiver für potenzielle Käufer oder Mieter sind.
Was haben Bürgerinnen und Bürger von der KWP?
Durch den kommunalen Wärmeplan profitieren die Bürger von einer effizienteren und nachhaltigeren Wärmeversorgung. Dies führt zu niedrigeren Energiekosten und einer höheren Versorgungssicherheit.
Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger in Rosbach v. d. Höhe?
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument. Der daraus hervorgehende Wärmeplan ist zunächst nicht festgeschrieben und kann entsprechend geändert werden. Erst wenn es, basierend auf der kommunalen Wärmeplanung, später in die konkrete Umsetzung von Maßnahmen geht, können hierzu entsprechende Beschlüsse folgen.
Das Ergebnis der Wärmeplanung beinhaltet unter anderem eine Übersicht über mögliche zur Verfügung stehende Wärmeversorgungsarten, welche in Form einer interaktiven Karte dargestellt sind. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich informieren, welche Art der Wärmeversorgung sich für ihr Gebiet am ehesten eignet. Die Informationen werden nach Gebiet vorliegen und nicht für jedes einzelne Haus. Wichtig ist, dass aus den Einordnungen der Gebiete keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart hervorgehen und auch kein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung bestehen wird.
Was passiert, wenn der Wärmeplan fertigstellt ist?
Die kommunale Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich und löst keine direkten Pflichten aus. Der Wärmeplan dient als „strategischer Kompass“ für künftige Entscheidungen zu Investitionen in der Wärmeversorgung und gibt Planungssicherheit für die Kommune und ihren Bürgerinnen und Bürgern. Im gesamten Gemeindegebiet bekommen Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung über die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung, insbesondere ob sie ggf. durch ein Wärmenetz versorgt werden könnten, oder mit einer dezentralen Wärmeversorgung durch z.B. Wärmepumpen rechnen müssen.
Gibt es Fristen, die zu beachten sind, um von der KWP zu profitieren?
Nein. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sollen die Bevölkerung bei der Umstellung der Wärmeversorgung unterstützen. Fristen oder Pflichten gehen damit nicht einher.
Dürfen meine Daten zum Zweck der KWP erhoben werden und in welchem Umfang?
Für einen adäquaten Wärmeplan ist die Darstellung des Status Quo unerlässlich. Daher benötigen wir im Rahmen der Bestandsanalyse für die Wärmplanerstellung Daten, wie beispielsweise Wärmeverbräuche oder Wärmeerzeugungsanlage. Das Wärmeplanungsgesetz ermöglicht die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten bezüglich der kommunalen Wärmeplanung?
Ein kommunaler Wärmeplan zeigt den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung der gesamten Kommune auf. Er enthält unter anderem Bestandsanalysen, Potenzialanalysen für erneuerbare Wärme und Energieeffizienz sowie ein klimaneutrales Zielszenario. Dabei werden Eignungsgebiete für Wärmenetze oder dezentrale Heizungen und die nächsten Schritte zur Umsetzung entwickelt.
Seit dem 29. November 2023 verpflichtet das Hessische Energiegesetz Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnenden zur Erstellung, Aktualisierung und Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans.
Die Bundesregierung hat ebenfalls ein Gesetz zur Wärmeplanung vorgelegt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und legt fest, dass für alle Gemeindegebiete Wärmepläne erstellt werden müssen. Der grundsätzliche Ablauf orientiert sich an der Verpflichtung aus Baden-Württemberg sowie der gängigen Praxis und umfasst unter anderem die Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse, das Zielszenario und die Umsetzungsstrategie. Für Gemeinden mit 100.000 Einwohnenden oder weniger (Stichtag: 1. Januar 2024) muss der Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden, für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden bis zum 30. Juni 2026. Für kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnenden soll es ein vereinfachtes Verfahren geben, welches von den Ländern in einer Verordnung ausgearbeitet wird. Das Gesetz sieht großzügige Bestandsschutzregelungen für Wärmepläne vor, die bereits aufgestellt sind oder sich in Aufstellung befinden.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung können Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete ausgewiesen werden. Damit wird die 65 Prozent erneuerbare Energien-Vorgabe des novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) „scharf geschaltet“. Ein Wärmeplan allein führt hingegen noch nicht dazu, dass die 65-Prozent-Vorgabe außerhalb von Neubaugebieten vor Ablauf der Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen vollumfänglich Anwendung findet. Hierfür ist eine separate Entscheidung der Kommune erforderlich, beispielsweise in Form einer kommunalen Satzung. Dadurch wird der Wärmeplan für das jeweilige Gebiet rechtsverbindlich ausgewiesen.
Das Bundesgesetz verpflichtet die Kommunen nicht unmittelbar, sondern muss von den Ländern in Landesrecht umgesetzt werden. Dabei sollen auch das vereinfachte Verfahren sowie die zuständigen Behörden geregelt werden.
Welche Zusammenhänge bestehen zwischen GEG, BEG, WPG und KWP?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) ergänzen sich. Das GEG regelt in erster Linie die energetischen Anforderungen von Gebäuden, um in Deutschland bis zum Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die BEG unterstützt die energetische Gebäudesanierung finanziell. Die kommunale Wärmeplanung fokussiert sich auf die Wärmeversorgung auf städtischer oder regionaler Ebene.
Die Standards und Vorgaben, die im GEG festgelegt sind, setzen auf Gebäudeebene den regulatorischen Rahmen, sollen jedoch mit der Wärmeplanung verzahnt werden. Konkret wird gemäß § 71 Abs. 8 Satz 3 GEG in Neubauten in Neubaugebieten, für die der Bauantrag nach dem 01.01.2024 gestellt wurde, nur noch der Einbau von Heizsystemen mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien erlaubt. Durch die Erstellung einer Wärmeplanung allein werden diese Fristen nicht verkürzt.
Ab Mitte 2026 (Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) bzw. ab Mitte 2028 (Kommunen bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) müssen dann auch neu eingebaute Heizsysteme in Bestandsgebäuden und allen Neubauten den genannten Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen.
Generell gilt, dass alle bestehenden Heizanlagen unabhängig von der Gebietsausweisung und der Fristen weiterbetrieben und repariert werden dürfen. Die Regelungen aus dem GEG greifen erst, wenn ein Heizungstausch erforderlich ist.
Es besteht zwischen WPG und GEG eine mögliche direkte Verzahnung. Würde ein Gemeinde- oder Stadtrat beschließen sogenannte „Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffausbaugebieten“ gemäß § 71 Abs. 8 Satz 3 GEG bzw. § 71k Abs. 1 Nummer 1 GEG per gesonderter Satzung auszuweisen, dürften theoretisch ab vier Wochen nach dem Beschluss in diesen entsprechenden Gebieten nur neue Heizanlagen eingebaut werden dürfen, die den Mindestanteil von 65 Prozent erfüllen. Bestehende Heizanlagen in den entsprechenden Gebieten, die diese Vorgabe nicht erfüllen, dürfen repariert und weiter betrieben werden. Es ist wichtig zu betonen, dass im Rahmen dieser kommunalen Wärmeplanung keine Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffausbaugebiete ausgewiesen werden, sondern dies ausschließlich in einer gesonderten Satzung des Gemeinde- oder Stadtrats erfolgen kann.
Ab dem 01.01.2045 müssen sämtliche Heizsysteme zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Gemäß § 23 Abs. 4 WPG hat der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Erst ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Ausweisung von speziellen Ausbau- oder Eignungsgebieten bringt rechtliche Auswirkungen und Fristverkürzungen mit sich.
Was sind erneuerbare Wärmequellen? Welche davon werden betrachtet?
Erneuerbare Wärmequellen sind Geothermie, Solarthermie, Biomasse, Umweltwärme und Abwärme. Unter der Geothermie versteht man die natürliche Wärme im Erdinneren. Solarthermie wandelt mit Hilfe von Solarkollektoren die Sonnenenergie in nutzbare Wärme um. Zu Biomasse zählen die lokalen Potenziale in Form von Holz, Hackschnitzeln, Pellets oder Biogas. Bei der Umweltwärme wird mithilfe von Wärmepumpen die Energie der Umgebungsluft nutzbar gemacht. Diese Potenziale werden alle im Stadtgebiet betrachtet.
Wo kann ich mich den aktuellen Stand der Wärmeplanung informieren?
Zwischenergebnisse werden hier auf der Seite der Stadt Rosbach v. d. Höhe, auf unseren Social-Media-Kanälen sowie in der lokalen und (über-)regionalen Presse veröffentlicht.
Weiterführende Links:
Hessisches Energiegesetz (HEG)
BMWE - Übersicht zum GEG: Umsteigen auf klimafreundliche Wärme
BMWE - Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)
BMWE - Investieren lohnt sich: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
GEG: Was steht im Gebäude-Energie-Gesetz? | Verbraucherzentrale.de
Wärmeplanungsgesetz für klimaneutrale Fernwärme | Bundesregierung
BMWSB - Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung | LEA Hessen
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)