Pressemeldungen

Ende der Brut- und Setzzeit - Rückschnitte ab 1. Oktober wieder möglich

Stadt Rosbach v. d. Höhe weist auf die geltenden Regelungen hin

Gemäß § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich untersagt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. In dieser Zeit sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Ab dem 1. Oktober dürfen notwendige stärkere Rückschnitte wieder durchgeführt werden. Dennoch sollte vor Beginn der Arbeiten sorgfältig geprüft werden, ob geschützte Tiere oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden.

Hinweis zur Straßenreinigung

Darüber hinaus erinnert die Stadt Rosbach v. d. Höhe an die Straßenreinigung gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe.

Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden gebeten, die in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Pflichten zu berücksichtigen und die erforderlichen Reinigungsarbeiten entsprechend vorzunehmen.