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Würdevolles Gedenken und gepflegte Ruhestätten: Stadt Rosbach erinnert aus gegebenem Anlass an Regeln für Baumgrabstätten


 

Der Hintergrund: An den naturnah angelegten Baumgrabstätten hat sich in den vergangenen Monaten eine Vielzahl an Gegenständen angesammelt. Neben Blumen und Schalen stehen auf den bodengleichen Granitplatten und im umliegenden Wiesenbereich zahlreiche Figuren, Engel, Laternen und persönliche Andenken. Aus Respekt vor den Hinterbliebenen hat das Team persönliche Gegenstände bei den Mäharbeiten bislang stets behutsam umgangen. Angesichts der mittlerweile großen Zahl an Andenken stößt diese gelebte Rücksichtnahme im Alltag jedoch schlicht an praktische Grenzen.

Pflegearbeiten erfordern hindernisfreie Flächen

Um die Flächen ordnungsgemäß und sicher mähen zu können, sieht § 30 Abs. 6 der städtischen Friedhofsordnung vor, dass auf den Baumgrabstätten kein Grabschmuck abgelegt oder an den Bäumen befestigt werden darf.

Für frische Blumen und kleine Gestecke steht an jedem Bestattungsbaum ein eigens hergerichtetes Rondell am Fuße des Stammes bereit. Die Friedhofsverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch hier abgelegte Blumen und Gebinde nach dem Verwelken von den Angehörigen eigenverantwortlich entsorgt werden müssen. Dauerhafte Gegenstände wie Pflanzschalen, Grablichter oder Figuren sind auch im Rondell nicht gestattet.

Bürgermeister Steffen Maar betont: „Unser Bauhofteam leistet tagtäglich gute Arbeit. Aus Pietät vor den Hinterbliebenen haben unsere Kolleginnen und Kollegen bisher viel Rücksicht walten lassen. Um den Ansprüchen aller Bürgerinnen und Bürger an gepflegte Grünflächen gerecht zu werden, müssen die Wiesen aber frei bleiben. Wir packen das Thema nun pragmatisch an und bitten die Angehörigen herzlich um ihre Unterstützung.“

Die Stadtverwaltung bittet daher alle Angehörigen, die auf den Baumgrabstätten und Grabplatten aufgestellten Gegenstände, Figuren und Schalen bis spätestens Mittwoch, den 11. November 2026, zu entfernen und mit nach Hause zu nehmen. Alle Gegenstände, die sich nach Ablauf dieses Stichtags noch dort befinden, müssen vom Bauhof leider abgeräumt und fachgerecht entsorgt werden, um die anschließende maschinelle Pflege zu ermöglichen.

Gleichzeitig appelliert die Stadt Rosbach an alle Friedhofsbesucherinnen und -besucher, die Bestimmungen der Friedhofsordnung auch in Zukunft dauerhaft einzuhalten, damit die Baumgräber als naturnahe und gepflegte Ruhestätten erhalten bleiben.

Die Stadt Rosbach v. d. Höhe bedankt sich bei allen Angehörigen herzlich für die Mithilfe und das rücksichtsvolle Miteinander.