Pressemeldungen

Kommunalwahl am 15. März 2026 – Briefwahlanträge auch online möglich


Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis, enthält wichtige Informationen zum zuständigen Wahllokal und gibt Hinweise zur Beantragung der Briefwahl.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, Sie aber wahlberechtigt sind, wird darum gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Rosbach v. d. Höhe zu wenden.

Alle Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag verhindert sind oder ihre Stimme bequem von zu Hause aus abgeben möchten, können die Briefwahl nutzen. Hierfür ist die Beantragung eines Wahlscheins erforderlich.

Wie bereits bei früheren Wahlen kann der Wahlschein nicht nur persönlich oder postalisch, sondern auch online beantragt werden. Der entsprechende Hinweis zur Briefwahl inklusive Link zum Online-Wahlscheinantrag ist auf der Startseite der städtischen Website www.rosbach-hessen.de zu finden.

Darüber hinaus ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code abgedruckt. Dieser kann mit einem Smartphone oder Tablet gescannt werden und führt direkt zur Online-Antragsseite für den Wahlschein.