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Früh erkennen und Schäden vermeiden - Hilfe bei der Bestimmung der Großen Drüsenameise


Über ein Meldeportal können Fotos von verdächtigen Ameisenvorkommen hochgeladen und vom HLNUG überprüft werden. Die Bestimmung erfolgt durch Fachleute der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Vor dem Hochladen der Bilder wird jedoch empfohlen, die Tiere selbst anhand typischer Merkmale zu prüfen. Dazu zählen unter anderem:

  • einheitlich dunkel gefärbte Ameisen (meist schwarz bis dunkelbraun),
  • eine Körpergröße von etwa 2 bis 4 Millimetern und
  • auffällige Straßenbildung und massenhaftes Auftreten,
  • sowie ein charakteristischer Geruch, der bei Störung freigesetzt werden kann.

Eine ausführliche Anleitung zur Bestimmung sowie weiterführende Informationen sind online abrufbar unter: https://www.hlnug.de/druesenameise.

Charakteristisch für diese Art ist die Bildung von sogenannten Superkolonien, die aus zahlreichen miteinander verbundenen Nestern bestehen. Diese können erhebliche Schäden verursachen, indem sie Gehwege, Straßen und sogar Versorgungsleitungen unterhöhlen. Zudem bleibt die Art auch bei niedrigen Temperaturen aktiv und sucht in den Wintermonaten vermehrt Gebäude auf.

Die Bekämpfung gestaltet sich schwierig, da mehrere Königinnen vorhanden sind und Verluste schnell ausgeglichen werden. Einzelmaßnahmen sind oft nicht ausreichend. Daher wird bei einem Befall empfohlen, professionelle Schädlingsbekämpfer einzuschalten und die zuständige Kommune zu informieren, um ein abgestimmtes Vorgehen zu ermöglichen. Vom unsachgemäßen Einsatz von Insektiziden wird ausdrücklich abgeraten, da dies Risiken für Gesundheit, Umwelt und andere Insektenarten birgt.

Zur Vorbeugung sollten insbesondere beim Kauf von mediterranen Pflanzen Wurzelballen und Töpfe besonders sorgfältig auf Ameisenbefall kontrolliert werden. Befallene Pflanzenteile können luftdicht verpackt über den Hausmüll entsorgt werden.

Das Bundesamt für Naturschutz stuft die Große Drüsenameise als „potenziell invasive Art“ ein und führt sie auf der nationalen Beobachtungsliste. Welche Auswirkungen sie auf heimische Ökosysteme hat, ist noch nicht abschließend geklärt. Klar ist jedoch, dass große Populationen erhebliche Schäden an der Infrastruktur verursachen können.

Eine gesetzliche Bekämpfungspflicht besteht derzeit nicht. Dennoch empfiehlt das HLNUG, Vorkommen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.