Ablesekarten für Wasserzähler werden verschickt – Übermittlung bis zum 25. Januar 2026 erforderlich
Bürgerinnen und Bürger können die Ablesung schnell und unkompliziert selbst durchführen. Dafür stehen mehrere Wege zur Verfügung: über die zugesandte Ablesekarte, per QR-Code, per E-Mail oder telefonisch. Funkwasserzähler müssen nicht abgelesen werden.
Wer die Übermittlung per Antwortkarte nutzt, trennt diese aus dem Anschreiben heraus, trägt den Zählerstand und das Ablesedatum ein und sendet die Karte portofrei zurück oder wirft sie in den Briefkasten des Rathauses ein. Alternativ kann der QR-Code auf der Ablesekarte mit dem Smartphone gescannt werden. Nach Eingabe der Zählernummer, des Zählerstands und des Debitoren-Kontos – die entsprechenden Angaben finden sich im Anschreiben – wird die Meldung digital übermittelt.
Auch eine Übermittlung per E-Mail ist möglich. Der Zählerstand kann an ablesung@rosbach-hessen.de gesendet werden. Für eine eindeutige Zuordnung müssen Name, Adresse, Debitoren-Konto und Zählernummer angegeben werden. Darüber hinaus können Sie den Zählerstand auch telefonisch mitteilen. Unter der Nummer 06003 – 822 190 nimmt die Stadtverwaltung die Daten entgegen. Hierfür sollten ebenfalls die Zählernummer und das Debitorenkonto bereitgehalten werden.
Weitere Informationen sind auf der städtischen Internetseite unter www.rosbach-hessen.de abrufbar. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um fristgerechte Übermittlung, damit eine reibungslose Jahresabrechnung gewährleistet werden kann.

