Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Die nach §§103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Der Wortlaut der Genehmigungen wird nachfolgend öffentlich bekannt gegeben.
Gemäß § 97 Abs. 4 HGO ist der Haushaltsplan ab sofort auf der städtischen Internetseite (https://www.rosbach-hessen.de/stadt-politik/uebersicht/haushalt-finanzen/) veröffentlicht. Der Haushaltsplan liegt zusätzlich zur Einsichtnahme von Montag, dem 18. August 2025 bis einschließlich Mittwoch, dem 27. August 2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Homburger Str. 64, Zimmer 1.08, aus. Zum Einsehen der Unterlagen wird um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 06003 822-189 gebeten.