Pressemeldungen

Turnusmäßiger Wechsel der Wasserzähler


Alle vom Zählerwechsel betroffenen Haushalte werden von der beauftragten Firma vorab per Post mit individuellen Terminvorschlägen informiert.

Auf dem entsprechenden Schreiben finden Sie alle relevanten Daten des zu tauschenden Zählers und die Kontaktdaten, um eventuell notwendige Ausweichtermine vereinbaren zu können.

ACHTUNG:

Gemäß § 5 Abs. 1 der derzeit gültigen Wasserversorgungssatzung der Stadt Rosbach v. d. Höhe sind Wasserverbrauchsanlagen nach den jeweils geltenden baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben. Bau- und Installationsarbeiten dürfen allein durch zugelassene Unternehmer ausgeführt werden.

Die Mitarbeiter sind dazu angehalten, auf eventuelle Mängel des Hauswasseranschluss hinzuweisen und die Stadtwerke darüber in Kenntnis zu setzen. Diese Mängel sind zeitnah zu beseitigen.