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Förderprogramm zur Pflege von Streuobstflächen in Rosbach v. d. Höhe


Eines der größten Probleme und gleichzeitig eine Herausforderung für den Bestand der örtlichen Streuobstwiesen ist der in weiten Teilen schlechte Zustand. Die mangelnde Pflege dieser Flächen hat vielfältige Ursachen, die im Rahmen des Konzeptes aufgegriffen werden.
Um Anreize zu schaffen, sieht das Konzept vor, die Pflege der Flächen monetär zu fördern.

„Zu diesem Zweck wurde ein Förderprogramm zur Entbuschung und Pflege der Flächen entwickelt. Dies bildet die Grundlage für den Fortbestand der Streuobstbestände in Rosbach v. d. Höhe“, so Bürgermeister Steffen Maar. Darauf aufbauend können dann auch wieder Neupflanzungen auf diesen Flächen erfolgen.

Für das Programm zur Pflege der Flächen ist im kommunalen Haushalt ein Fördervolumen von 6.000 Euro eingestellt.

Zusätzlich zum Förderantrag ist der dem Förderantrag beigefügte Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung auszufüllen und bei der Unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Die Genehmigung ist dann dem Förderantrag bei der Stadt als Anlage beizufügen.

Das Formular des Wetteraukreises wurde in Abstimmung etwas gekürzt und auf die für die Pflegemaßnahmen notwendigen Punkte beschränkt, um das Verfahren für die Antragstellenden zu vereinfachen.

Die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie der Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung beim Wetteraukreis stehen auf der städtischen Homepage zum Download bereit.