Pressemeldungen

Aufruf zur Schöffenwahl


Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Wählbar sind Bewerber, die zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Neben sozialer Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erfordert das Amt des Schöffen logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit und Gerechtigkeitssinn.

Nach Aufstellung der Vorschlagsliste geht diese an das Amtsgericht Friedberg (Hessen). Dort entscheidet der Schöffenwahlausschuss, wer als Schöffe für die nächste Amtsperiode beim Amtsgericht tätig sein wird.

Personen, die an der Ausübung eines solchen Ehrenamtes Interesse haben, bewerben sich bitte schriftlich bei dem Magistrat der Stadt Rosbach v.d.Höhe Homburger Str. 64, 61191 Rosbach v.d.Höhe. Ansprechpartnerin: Frau Frauke Stock, Tel.: 06003/822124, E-Mail: frauke.stock@rosbach-hessen.de.

Das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden.

https://schoeffenwahl2023.de/
oder
https://schoeffenwahl.de/