Aufruf Verleihung des Sportehrenpreis 2021
Die Verleihung des Sportehrenpreises 2021 soll an Personen oder Personenverbände (z.B. Mannschaft, Familie, etc.), die Wohnsitz oder Wirkungsstätte im Wetteraukreis haben, aus folgenden Sportbereichen vorgenommen werden:
· Sportlerinnen/Sportler, die über lange Zeit außerordentliche sportliche Leistungen mit Vorbildfunktion erbracht und Maßstäbe gesetzt haben,
· Ehrenamtliche Funktionärinnen/Funktionäre im Sport, die sich durch beispielhafte Arbeit im Management des Sports außerordentlich verdient gemacht haben, ehrenamtliche Mitglieder in Verbänden und Vereinen, die dort mit ihren Arbeiten ohne große öffentliche Darstellung mit außerordentlichem Engagement tätig sind,
· Sonstige Personen, die sich in besonderer Weise verdienstvoll im Bereich des Sports nachhaltig engagiert haben.
Eine Aufteilung des Sportehrenpreises an mehrere Personen oder Personenverbände soll unterbleiben.
Vorschläge können von Personen, Städten und Gemeinden, Organisationen und Verbänden, die im Wetteraukreis ansässig sind, beim Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fachstelle Strukturförderung, Europaplatz oder Homburger Straße 17 , 61169 Friedberg (Hessen), bis spätestens 1. Juni 2021 eingereicht werden.
Die jeweiligen Vorschläge sind ausführlich zu begründen.
Die Verleihung des Sportehrenpreises erfolgt mit der Aushändigung einer Urkunde verbunden mit einem Geldbetrag in Höhe von 2.500 Euro und wird in einer repräsentativen Veranstaltung überreicht.
Grundlage für die Verleihung ist die Richtlinie Sportehrenpreis vom 15.09.2019 (veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 03/2020 vom 30.01.2020)
Gez. Jan Weckler
(Landrat und Sportdezernent)