Pressemeldungen

Aufruf Verleihung des Sportehrenpreis 2021


Die Verleihung des Sportehrenpreises 2021 soll an Personen oder Personenverbände (z.B. Mannschaft, Familie, etc.), die Wohnsitz oder Wirkungsstätte im Wetteraukreis haben, aus folgenden Sportbereichen vorgenommen werden:

·  Sportlerinnen/Sportler, die über lange Zeit außerordent­liche sportliche Leistungen mit Vorbildfunktion erbracht und Maßstäbe gesetzt haben,

·  Ehrenamtliche Funktionärinnen/Funktionäre im Sport, die sich durch beispielhafte Arbeit im Management des Sports außerordentlich verdient gemacht haben, ehrenamtliche Mitglieder in Verbänden und Vereinen, die dort mit ihren Arbeiten ohne große öffentliche Darstellung mit außerordentlichem Engagement tätig sind,

·  Sonstige Personen, die sich in besonderer Weise ver­dienstvoll im Bereich des Sports nachhaltig engagiert ha­ben.

Eine Aufteilung des Sportehrenpreises an mehrere Personen oder Personenverbände soll unterbleiben.

Vorschläge können von Personen, Städten und Gemeinden, Organisationen und Verbänden, die im Wetteraukreis ansäs­sig sind, beim Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fach­stelle Strukturförderung, Europaplatz oder Homburger Straße 17 , 61169 Friedberg (Hessen), bis spätestens 1. Juni 2021 eingereicht werden.

Die jeweiligen Vorschläge sind ausführ­lich zu begründen.

Die Verleihung des Sportehrenpreises erfolgt mit der Aus­händigung einer Urkunde verbunden mit einem Geldbetrag in Höhe von 2.500 Euro und wird in einer repräsentativen Ver­anstaltung überreicht.

Grundlage für die Verleihung ist die Richtlinie Sportehrenpreis vom 15.09.2019 (veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 03/2020 vom 30.01.2020)

Gez. Jan Weckler

(Landrat und Sportdezernent)