Pressemeldungen

Aus der Stadtverordnetenversammlung: Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes bereits 2020


Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen unter anderem

  • die Erhöhung des Mindestpersonalbedarfs für Ausfallzeiten wegen Krankheit usw. von 15 % auf 22 %
  • eine gesetzlich vorgegebene Leitungsfreistellung von 20 % des Mindestpersonalbedarfs (maximal jedoch 1,5 Stellen),
  • Erhöhung der Fördermittel des Landes

Durch das neue Gesetz wird den Kommunen nun endlich ein Steuerungsinstrument für die Leitungsfreistellung an die Hand gegeben. Für die Stadt Rosbach bedeutet das Gesetz, dass je drei zusätzliche Stellen im Leitungs- und Erzieherbereich bis zum 31. Juli 2022 besetzt werden müssen. Durch die Stellenanhebung entstehen zusätzliche Kosten von rund 360.000 € jährlich. Dies wird vom Land Hessen komplett bezuschusst.

Auch zuvor hatte die Stadt Rosbach bereits Leitungen freigestellt. Dies geschah jedoch ausschließlich auf freiwilliger Basis. Durch das Gesetz wurde jetzt eine klare betriebserlaubnisrelevante Vorgabe für die Träger von Kindertagesstätten gemacht.

„Gerade in der aktuellen Lage ist eine derartige Mittelbereitstellung durch die städtischen Gremien nicht selbstverständlich. Hier zeigt sich, dass die Stadt Rosbach sich klar für die Belange von Familien engagiert und stetig daran arbeitet, die Qualität in der Kinderbetreuung weiter zu verbessern.“ sagt Bürgermeister Steffen Maar.