Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45
1. Anordnung der Änderung der Verfahrensart
Gemäß § 8 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wird der vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlassene Flurbereinigungsbeschluss vom 09. November 2010 sowie der
- Änderungsbeschluss des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) vom 23.10.2014, der
- Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Büdingen vom 24.09.2015, der
- Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Büdingen vom 03.04.2017 und der
- Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Büdingen vom 19.08.2019
durch diesen Änderungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 wie folgte geändert:
Es wird ein Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG in Verbindung mit § 1 FlurbG angeordnet.
Der Verfahrenszweck wird für alle Grundstücke im Verfahrensgebiet nach §§ 1 und 37 FlurbG erweitert.
2. Flurbereinigungsgebiet
Durch diesen Änderungsbeschluss wird die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes nicht geändert.
3. Teilnehmergemeinschaft
Durch diesen Änderungsbeschluss tritt keine Änderung in der Bezeichnung der Teilnehmergemeinschaft ein.
4. Flurbereinigungsbehörde
Die für die Durchführung der Flurbereinigung zuständige Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen. Die Flurbereinigungsbehörde ist erreichbar per Telefon unter (06042) 9612-0, per Fax unter (0611) 327605-100 oder per E-Mail unter info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de.
5. Bekanntmachung
Dieser Änderungsbeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde Wöllstadt und in den angrenzenden Gemeinden/Städten Friedberg, Niddatal, Florstadt, Rosbach v. d. Höhe und Karben öffentlich bekannt gemacht und im Staatsanzeiger nachrichtlich veröffentlicht.
Darüber hinaus ist der Änderungsbeschluss über die Internetadresse http://hvbg.hessen.de/UF1944 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim
Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Wiesbaden, den 05. Mai 2022
Hessisches Landesamt für
Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Schön
(Bodenordnungsdezernentin)