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Amtliche Bekanntmachungen

Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45


1.       Anordnung der Änderung der Verfahrensart

          Gemäß § 8 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wird der vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlassene Flurbereinigungsbeschluss vom 09. November 2010 sowie der

  1. Änderungsbeschluss des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) vom 23.10.2014, der
  1. Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Büdingen vom 24.09.2015, der
  1. Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Büdingen vom 03.04.2017 und der
  1. Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Büdingen vom 19.08.2019

          durch diesen Änderungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 wie folgte geändert:

          Es wird ein Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG in Verbindung mit § 1 FlurbG angeordnet.

          Der Verfahrenszweck wird für alle Grundstücke im Verfahrensgebiet nach §§ 1 und 37 FlurbG erweitert.

2.      Flurbereinigungsgebiet

          Durch diesen Änderungsbeschluss wird die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes nicht geändert.

3.      Teilnehmergemeinschaft

          Durch diesen Änderungsbeschluss tritt keine Änderung in der Bezeichnung der Teilnehmergemeinschaft ein.

4.      Flurbereinigungsbehörde

Die für die Durchführung der Flurbereinigung zuständige Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen. Die Flurbereinigungsbehörde ist erreichbar per Telefon unter (06042) 9612-0, per Fax unter (0611) 327605-100 oder per E-Mail unter info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de.

5.      Bekanntmachung

          Dieser Änderungsbeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde Wöllstadt und in den angrenzenden Gemeinden/Städten Friedberg, Niddatal, Florstadt, Rosbach v. d. Höhe und Karben öffentlich bekannt gemacht und im Staatsanzeiger nachrichtlich veröffentlicht.

          Darüber hinaus ist der Änderungsbeschluss über die Internetadresse http://hvbg.hessen.de/UF1944 abrufbar.

         

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim

Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

- Obere Flurbereinigungsbehörde -

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Wiesbaden, den 05. Mai 2022

Hessisches Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

- Obere Flurbereinigungsbehörde -

                                                           Im Auftrag

                                                           gez. Schön

(Bodenordnungsdezernentin)