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Amtliche Bekanntmachungen

Ausscheiden von Mitgliedern des Ausländerbeirats der Stadt Rosbach v.d. Höhe


Alle drei Bewerber/innen sind damit aus dem Ausländerbeirat ausgeschieden.

Der Wahlvorschlag für den Ausländerbeirat ist erschöpft, die Sitze bleiben unbesetzt. Der Ausländerbeirat hat somit nur noch zwei Mitglieder.

Gemäß § 86, Abs. 1, Satz 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) entfällt die
Einrichtung des Ausländerbeirats für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit, wenn dieser in Folge des Ausscheidens von Vertretern nur noch weniger als drei Mitglieder hat.

Gemäß § 86, Abs. 1, Satz 4 und 5 wird nunmehr für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit des Ausländerbeirats eine Integrations-Kommission gebildet.

Rosbach v.d. Höhe, den 17.02.2023
Der Magistrat der Stadt Rosbach v.d. Höhe

gez.: Stock
(Wahlleiterin)