Umzug/ Änderungen im Melderegister
Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 02.02.2026:
Sie sind neu nach Rosbach gezogen?
Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Rosbach wählen!
Wahlberechtigte, die neu nach Rosbach zuziehen (oder die ihre Rosbacher Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können bis 22.02.2026 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in Rosbach v. d. Höhe zu wählen. (Weitere Informationen über Kontakt, siehe unten.)
Allgemein gilt:
Wahlgebiet ist
- bei der Wahl der Gemeindevertretung die Gemeinde,
- bei der Wahl des Ortsbeirats der Ortsbezirk,
- bei der Wahl des Kreistags der Landkreis.
Sollten Sie nach dem 1. Februar 2026 aus einem dieser Wahlgebiete weggezogen sein, haben Sie das Wahlrecht für die betreffende Kommunalwahl verloren und können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Ihr Wahlrecht bleibt allerdings für die Kommunalwahl bestehen, deren Wahlgebiet Sie durch den Umzug nicht verlassen haben.
Ihre Hauptwohnung in Rosbach hat sich geändert?
Sie sind innerhalb Rosbachs umgezogen:
Bei einem Umzug innerhalb Rosbachs, von einem Ortsbezirk in einen anderen, bleiben Sie für die Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistags wahlberechtigt, nicht jedoch für die Wahl des Ortsbeirats. Melden Sie sich in diesem Fall erst nach dem 1. Februar 2026 um, bleiben Sie in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich.
Sie waren abgemeldet?
Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 27.02.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt (Kontaktdaten unten)!
Kann ich ohne Antrag oder Einspruch in Rosbach v. d. Höhe wählen?
Sie können ohne Antrag oder Einspruch wählen, wenn Sie
- Deutsch oder Unionsbürger und am Wahltag 18 Jahre alt sind und
- in einem Rosbacher Wählerverzeichnis eingetragen sind. Im Wählerverzeichnis stehen Sie, wenn Sie am Stichtag 01.02.2026 mit Hauptwohnung im Rosbacher Melderegister gespeichert waren!
>>> Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu uns auf, um sicherzustellen, dass Sie wählen können! <<<
Kontakt: Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe Telefon: 06003 822 120
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Öffnungszeiten: Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr |
