
Straßenverkehr
Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde beschäftigt sich vorwiegend mit folgenden Themen:
- Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (Beschilderung im Straßenraum – allgemein und für Baustellen)
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
- Befahren von gesperrten Straßen
- Umzüge und Prozessionen
- Handwerkerparkausweise
- Parkerleichterung für Ärzte und im sozialen Dienst Tätige
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde
- Parkerleichterung für besondere Gruppen Schwerbehinderter
- Verkehrsregelung bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Schulwegsicherung
- Bearbeitung von Unfallschwerpunkten
- Organisation von Verkehrsschauen
Verkehrsbehördliche Genehmigungen
Verkehrsrechtliche Anordnung
Jede Arbeit im öffentlichen Verkehrsraum oder Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehr auswirken, bedürfen der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde, d.h. die Straßenverkehrsbehörde legt die Beschilderung und Sicherung von Baustellen fest.
Rechtzeitig vor der Maßnahme ist daher vom Durchführenden ein Antrag auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung mit einem Beschilderungsplan und gegebenenfalls mit einer Umleitungsskizze bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Veranstaltungen
Vor der Durchführung von Veranstaltungen sind in der Regel eine Reihe von Erlaubnissen und Genehmigungen einzuholen.

Veröffentlichungen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen
Bitte beachten Sie die verkehrsregelnden Anordnungen, denen die aktuellen Baumaßnahmen und Straßensperrungen zu entnehmen sind.




