Lichtbildanforderungen
Lichtbildanforderungen
Sie benötigen ein biometrisches Passbild.
Die Anforderungen an biometrische Passbilder sind in einer Foto-Mustertafel zusammengestellt und mit Beispielbildern illustriert. Außerdem stehen Ihnen Lichtbild-Schablonen für Personen ab einem Alter von 10 Jahren sowie für Kinder von 6 bis 9 Jahren zur Verfügung.
Generell ist ein zum Zeitpunkt der Ausweisbeantragung ein aktuelles Lichtbild vorzulegen. Aktuell ist ein Lichtbild dann, wenn alle wesentlichen individuellen Merkmale des Gesichts auf dem Lichtbild wiedergegeben werden.
Haarausfall, Bartwuchs oder Bartstyling: Änderungen des Äußeren führen in der Regel nicht zur Ungültigkeit des Reisedokuments.
Frisur: Das Haarstyling hat auf die Feststellung der Identität in der Regel keinen Einfluss, da die Biometrie auf das Gesicht von der Stirn bis zum Kinn abstellt. Besondere Frisuren, die jedoch Teile des Gesichts bedecken, verhindern die Biometrietauglichkeit des Lichtbilds und werden daher zur Beantragung von Pass/Personalausweis abgelehnt.
Farbton der Haare: Eine andere Haarfarbe - im Vergleich zur Haarfarbe auf dem Lichtbild im Ausweisdokument - ist das in der Regel unbeachtlich. Wichtig ist, dass die Gesichtszüge auf der Lichtbildaufnahme – d.h. der von den Haaren freigehaltene Gesichtsbereich von der Stirn bis zum Kinn - zum Zeitpunkt der Ausweisbeantragung aktuell sind.
Make Up: Gewöhnliches Make Up ist beim Grenzübertritt in der Regel unproblematisch. Auch kann während einer Reise das Gesicht ungeschminkt sein, während auf dem Lichtbild gewöhnliches Make Up abgebildet ist. Besonderes Make-up, welches Muttermale/Leberflecken, Lachfalten/alterungsbedingte Falten, Narben, örtliche Pigmentstörungen der Haut oder andere sichtbare und dauerhaft vorhandene Merkmale verdeckt, kann das äußere Erscheinungsbild stark verändern. Sofern dieses besondere Make-Up auf dem Lichtbild im Ausweisdokument abgebildet und aber das Gesicht zum Reisezeitpunkt/ Grenzübertritt ungeschminkt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Grenzkontrolle erschwert ist oder aber eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich und das Dokument ungültig und für die geplante Reise untauglich geworden ist. Die Entscheidung über die Art und Weise des Make-Up zum Zeitpunkt der Lichtbildaufnahme trifft grundsätzlich die antragstellende Person. Die Regeln zum Thema Make up sind dabei unabhängig vom Geschlecht.
Permanentes Make up, bspw. Tätowierungen und/oder ggf. Implantate im Gesicht und Schädelbereich, verändern das Aussehen dauerhaft und sind daher als individuelle Merkmale des Gesichts zu bewerten. Sie müssen auf der Lichtbildaufnahme im Ausweisdokument enthalten sein.
Im Inland sind papierbasierte Passbilder seit dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Für diese Ausweisdokumente gilt: Von Fotostudios gefertigte Lichtbilder dürfen die Bürgerämter (Pass‑/Ausweisbehörden) nur entgegennehmen, wenn sie in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege bereitgestellt wurden.
Alternativ kann das Bürgeramt anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Ob in dem für Sie zuständigen Bürgeramt Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Behörde, beispielsweise über deren Internetseite oder telefonisch. Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf servicesuche.bund.de.
Bei der Beantragung im Ausland dürfen weiterhin herkömmliche, papierbasierte Passbilder in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand akzeptiert werden. Diese Ausnahme gilt, bis die Auslandsvertretungen sowie die Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte über eigene Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügen. Auch künftig können digitale Lichtbilder von Fotografen ausschließlich im Inland an die Pass-/Ausweisbehörde über gesicherte elektronische Übermittlungswege bereitgestellt werden; die Auslandsvertretungen sind davon generell ausgenommen.
Ja. Soll das Lichtbild für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) verwendet werden, muss der Fotograf ab dem 1. Mai 2025 das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud finden und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei - also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet werden. Weitere personenbezogene Daten von Ihnen werden in der Cloud nicht gespeichert. Welche Kosten der Fotograf/die Fotografin für seinen/ihren Service erhebt, erfragen Sie bitte dort.
Sofern Ihr Lichtbild in der Cloud nicht unmittelbar nach dem Herunterladen, sondern erst nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht werden soll, können Sie dem Behördenpersonal einen Hinweis während Ihres Termins für die Beantragung geben.
Hinweis: Ohne den Data-Matrix-Code-Ausdruck kann das Behördenpersonal Ihr Lichtbild in der Cloud nicht finden.
