Pressemeldungen

Rede zur Einbringung des Haushalts 2026


Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
sehr geehrte Mitglieder des Magistrats,
meine Damen und Herren,

mit der heutigen Einbringung des Haushaltsplans 2026 legen wir Ihnen einen Haushalt vor, der unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen entstanden ist. Es ist ein Haushalt, der von Verantwortung, notwendigen Priorisierungen und unbequemen Entscheidungen geprägt ist.

1. Finanzielle Ausgangslage

Der Haushalt 2026 weist ein Defizit aus.

Die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses wird maßgeblich belastet durch:

  • tarifliche Personalkostensteigerungen,
  • deutliche Preissteigerungen bei Sach- und Dienstleistungen,
  • geringere Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, insbesondere bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 442.480 Euro,
  • sowie durch die Kreis- und Schulumlage, die sich im Jahr 2026 auf insgesamt 13.603.465 Euro beläuft. 

Demgegenüber stehen auch positive Entwicklungen:

Wir konnten in den Jahren 2024 und 2025 erneut ein sehr starkes Gewerbesteueraufkommen verzeichnen – rund 11 Millionen Euro im Jahr 2024 und 8 Millionen Euro im Jahr 2025.

Dieser wirtschaftliche Erfolg ist für unsere Stadt jedoch ein zweischneidiges Schwert, da die Gewerbesteuereinnahmen als Umlagegrundlage im Kommunalen Finanzausgleich und für die Berechnung der Kreis- und Schulumlage herangezogen werden. Dieser Effekt hat sich durch die Neufestsetzung des Gewerbesteuer-Nivellierungshebesatzes am 18. November 2025 von 357 Prozent auf 381 Prozent nochmals verschärft – dies ergibt in Summe eine Belastung von 571.000 Euro.

2. Entstehung des Defizits und strukturelle Zwänge

Wie sich das Defizit im Haushalt 2026 konkret zusammensetzt, zeigen folgende Folien, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte.

Besonders deutlich wird dabei:
Ein erheblicher Teil unseres Haushalts besteht aus Pflichtausgaben, auf die wir nur sehr begrenzten Einfluss haben. Das folgende Diagramm zur Struktur der ordentlichen Aufwendungen verdeutlicht eindrücklich, wie klein der tatsächliche finanzielle Handlungsspielraum der Kommune geworden ist.


3. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Trotzdem – oder gerade deshalb – haben wir uns intensiv mit Einsparpotenzialen auseinandergesetzt und diese auch ausgeschöpft:

  • Eine Stellenbesetzungssperre mit einem Volumen von 137.000 Euro, die bereits 2025 zur Sicherung der Liquidität eingeführt wurde,
  • Kürzungen bei Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 490.000 Euro,
  • eine Reduzierung des Investitionsprogramms um 7,8 Millionen Euro,
  • sowie zusätzlich eine pauschale Kürzung um 5 Prozent auf alle nicht vertraglich gebundenen Aufträge.


Trotz all dieser Maßnahmen verbleibt eine Deckungslücke in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro. Diese kann nur durch eine Steuererhöhung ausgeglichen werden.

Wichtig ist an dieser Stelle auch:
Zwar kann das Defizit rechnerisch durch Rücklagen ausgeglichen werden, die eigentliche Herausforderung ist jedoch die Sicherstellung der Liquidität. Ein Haushalt ist nur dann tragfähig und genehmigungsfähig, wenn er nicht nur bilanziell, sondern auch in der Liquidität ausgeglichen ist.

4. Zukunftsinvestitionen trotz angespannter Lage

Trotz der angespannten finanziellen Situation dürfen wir unsere Zukunft nicht aus dem Blick verlieren. Dazu sind weiterhin Investitionen nötig.

Dazu zählen insbesondere:

  • die Weiterentwicklung des Bebauungsplans Belgesbaum,
  • die Beteiligung am Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“,
  • die laufende Sanierung des Feuerwehrgerätehauses,
  • das Sportzentrum Eisenkrain,
  • sowie das Straßenbauprogramm, das für Substanzerhalt und Verkehrssicherheit unverzichtbar ist.


5. Offene Fragen zur Infrastrukturförderung (LuKIFG)

Im Zusammenhang mit möglichen Infrastrukturfördermitteln bestehen weiterhin offene Fragen, die wir über die Kommunalaufsicht an das Regierungspräsidium weitergegeben haben, eine abschließende Antwort steht noch aus.

Nach Auskunft des Hessischen Städtetages sind unter dem HIFG/LuKIFG grundsätzlich nur Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig, die eine Wertverbesserung bewirken. Reine werterhaltende Instandhaltungen sind hingegen nicht förderfähig.

Ausnahmen bilden Instandhaltungsmaßnahmen, die als notwendige Begleit- oder Folgemaßnahmen untrennbar im Rahmen einer förderfähigen Sanierung oder Instandsetzung durchgeführt werden. Nicht förderfähig sind Personalausgaben (wie z.B. Weiterbildung) sowie laufende Ausgaben wie Wartung, Betrieb oder Unterhalt.

Das bedeutet für den Haushalt 2026, dass wir unsere Kreditaufnahme 2026 grundsätzlich um diesen Betrag kürzen müssten. Da diese für 2026 mit genau 3.500.000 Euro angesetzt waren, wäre die Kreditaufnahme in 2026 dann mit NULL zu bewerten, falls wir die gesamten Mittel in 2026 erhalten.

Ein Darlehen über 30 Jahre mit einer Zinsbindung von 3,3 Prozent bedeutet eine jährliche Tilgung von 116.666,67 Euro, Zinsen für das Darlehen würde in Höhe von ca. 1.747.000 Euro anfallen, die wir über die Laufzeit von 30 Jahren einsparen würden.

Bis klar ist, wie die Förderung verwendet werden darf und wann sie ausgezahlt wird, muss die Planung der Kreditaufnahme bestehen bleiben, um die benötigten Investitionsmittel zur Verfügung zu haben.

6. Steuererhöhung oder Haushaltssicherungskonzept

Meine Damen und Herren,

trotz aller eingeplanten Einsparungen lässt sich der Haushaltsausgleich ohne zusätzliche Einnahmen nicht erreichen. Realistisch bleibt daher nur eine Anpassung der Hebesätze.

Die Verwaltung schlägt vor:

  • eine Erhöhung der Grundsteuer A auf 765 Prozent (bisher 421 Prozent) und
  • eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 821 Prozent (bisher 429 Prozent).


Die Gewerbesteuer soll bei 400 Prozent bleiben, bis 380 Prozent können die Unternehmen die Steuerzahlung als Betriebsausgabe geltend machen. Damit sind die Rosbacher Unternehmer schon mehr belastet.

Wir sind uns bewusst, dass diese Erhöhungen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für Eigentümerinnen und Eigentümer darstellen und über die Nebenkosten auch für Mieterinnen und Mieter spürbar sein werden.

Nach Ausschöpfung der aktuell vertretbaren Sparpotenziale ist dieser Schritt jedoch das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung und aus Sicht der Verwaltung der notwendige Weg, um einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen.
Die Alternative wäre ein Haushaltssicherungskonzept.

Dies hätte nicht nur noch deutlich schmerzhaftere Einschnitte bei freiwilligen Leistungen – etwa bei der Vereinsförderung oder bei Angeboten für Seniorinnen und Senioren – zur Folge, sondern würde auch eine erhebliche Einschränkung unserer kommunalen Selbstverwaltung bedeuten.

7. Schluss

Der Haushalt 2026 ist kein einfacher Haushalt.
Er verlangt uns Allen Verantwortung, Augenmaß und den Mut zu Entscheidungen ab, die nicht populär aber notwendig sind.
Ich bitte Sie daher um eine sachliche, konstruktive Beratung in den kommenden Wochen und um eine gemeinsame Verantwortung für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Steffen Maar
Bürgermeister