Pressemeldungen

Für die Kommunalwahl am 15. März werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden das Fundament der demokratischen Selbstorganisation einer Wahl und sind ihre wichtigsten Träger. Wer Interesse hat, erhält als Mitglied eines Wahlvorstands einen Einblick in den Ablauf einer Wahl und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen.

Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Als Mitglied eines Wahlvorstands in einem Wahllokal besteht die Hauptaufgabe darin, die Wahlhandlung zu leiten. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweisdokuments, die Ausgabe der Stimmzettel, die Registrierung der Wählerinnen und Wähler sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe.
Nach dem Ende der Wahlzeit um 18 Uhr erfolgt die gemeinsame Auszählung der Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses.

Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Mitglieder der Wahlvorstände arbeiten im Schichtdienst, sodass ein Teil der Helferinnen und Helfer vormittags und ein Teil nachmittags eingesetzt wird. Ab 18 Uhr sind alle Mitglieder für die Ergebnisermittlung im Einsatz.

Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag. Zunächst werden die Wahlbriefe geöffnet, die Wahlberechtigung anhand der Wahlscheine geprüft und die Stimmzettelumschläge für die Auszählung vorbereitet. Auch hier erfolgt die Ergebnisermittlung ab 18 Uhr.

Vorbereitung und Entschädigung

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden rechtzeitig vor der Wahl durch qualifizierte Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Zudem achtet die Stadt darauf, dass jedes Wahlhelferteam auch mit erfahrenen Personen besetzt ist.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro („Erfrischungsgeld“) gezahlt.

In einem zeitlich überschaubaren Rahmen lassen sich so neue Erfahrungen sammeln – denn Demokratie lebt vom Mitmachen.