Pressemeldungen

Grabfeldräumung auf den Rosbacher Friedhöfen – Ablauf der Ruhefristen


Die Räumung ist erforderlich, da die Ruhefristen der dort befindlichen Gräber abgelaufen sind. Zudem ist bei einigen Grabsteinen die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet, sodass aus Gründen der Verkehrssicherheit Handlungsbedarf besteht.

Nutzungsberechtigte, die Grabsteine oder Grabeinfassungen in ihren Besitz übernehmen möchten, werden gebeten, diese Gräber bis spätestens 31. Juli 2026 eigenständig zu räumen. Die Räumung muss vollständig und fachgerecht zu erfolgen.

Grabsteine und Grabeinfassungen, die sich nach Ablauf dieser Frist, also nach dem 31. Juli 2026, noch auf den Gräbern befinden, werden von der Stadt kostenpflichtig entfernt. Die entstehenden Gebühren werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Die Stadt bittet alle Betroffenen, die Frist zu beachten und gegebenenfalls rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Für Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung per E-Mail (friedhof@rosbach-hessen.de) oder telefonisch (06003 822 127) zur Verfügung.