Informationen zur Grünabfallabfuhr im Oktober und November
Wichtige Hinweise:
Als sperriger Grünabfall gelten Strauch- und Baumschnitt, der weder auf den jeweiligen Grundstücken kompostiert werden kann noch in die Biotonne passt.
Laub und Rasenschnitt gehören nicht dazu und sind über die Biotonne zu entsorgen oder können am Bauhof abgegeben werden. Von der Einsammlung ausgeschlossen sind ebenfalls Wurzelstücke, Stämme und stärkere Äste mit einem Durchmesser von mehr als zehn Zentimetern.
Die Grünabfälle müssen gebündelt bereitgestellt werden. Hierfür sind Hanf- oder Kokosschnüre zu verwenden, da Draht oder Kunststoffschnüre nicht erlaubt sind.
Ein Bündel darf maximal 25 Kilogramm wiegen und eine Länge von 1,20 Metern nicht überschreiten. Grünabfall, der in Plastiksäcken, Gartenabfallsäcken oder Kartonagen bereitgestellt wird, wird nicht mitgenommen. Kleinschnittiger Grünabfall, der nicht gebündelt werden kann, kann in Papiersäcken bereitgestellt werden. Diese sind im Handel erhältlich oder können im Rathaus an der Zentrale sowie in der Verwaltungsaußenstelle Rodheim zum Preis von 1,00 Euro erworben werden.
Der Grünabfall muss am ersten Abfuhrtag des jeweiligen Bezirks ab 6:00 Uhr zur Abholung bereitstehen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Fußgänger- und Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird. Nach der Abfuhr sind Fahrbahnen und Gehwege von eventuellen Rückständen zu reinigen.