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Förderprogramm zur Pflege von Streuobstflächen in Rosbach v. d. Höhe


Eine der größten Problematiken und zeitgleich Herausforderungen im Bestand der lokalen Streuobstwiesen ist deren in großen Teilen schlechter Zustand. Die mangelnde Pflege dieser Flächen hat zahlreiche Gründe, die im Rahmen des Konzepts aufgegriffen werden. Um Anreize zu schaffen, ist im Konzept festgehalten, die Pflege der Flächen monetär zu bezuschussen.

„Zu diesem Zweck wurde ein Förderprogramm ausgearbeitet, dass auf die Entbuschung und Pflege der Flächen abzielt. Dies bildet die Grundlage für den Fortbestand der Streuobstwiesenbestände in Rosbach v. d. Höhe“, so Bürgermeister Steffen Maar. Aufbauend hierauf können auf diesen Flächen dann auch wieder Neupflanzungen getätigt werden.

Mit dem Ende der Brut und Setzzeit Ende September können solche Arbeiten wieder getätigt werden. Die Stadt verfügt für das Haushaltsjahr 2025 noch über Haushaltsmittel im Fördertopf – Anträge können daher gestellt werden.

Zusätzlich zum Förderantrag muss der dem Förderantrag als Anlage beigefügte Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung ausgefüllt und bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden. Die Genehmigung ist dem Förderantrag bei der Stadt dann als Anlage beizufügen.

Das Formular vom Wetteraukreis wurde in Abstimmung eingekürzt und auf die für die Pflegemaßnahmen notwendigen Punkte beschränkt, um den Prozess für Antragsstellende zu vereinfachen.

Die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie der Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung beim Wetteraukreis stehen auf der städtischen Homepage zum Download bereit.