Pressemeldungen

Achtung – Termin nicht verpassen! Nächste Steuerfälligkeit am 15. November 2025


  • Grundsteuer A und B
  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Straßenbeiträge
  • Wasser- und Abwassergebühren
  • Betreuungsgebühren und Essensgeld

Die Stadtverwaltung bittet alle Zahlungspflichtigen, die fälligen Beträge rechtzeitig zu überweisen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen im Zahlungsverkehr (Verification of Payee) weist die Stadtkasse darauf hin, dass bei Überweisungen auf die korrekte Schreibweise des Kontoinhabers zu achten ist. Um Verzögerungen oder Fehlbuchungen zu vermeiden, werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gebeten, bei Überweisungen an die Stadt als Kontoinhaber exakt „Stadt Rosbach“ einzutragen. Nur so kann eine schnelle und sichere Bearbeitung der Zahlungsvorgänge sichergestellt werden.