Pressemeldungen

Turnusmäßiger Wasserzählerwechsel ab Juli 2025 in Rosbach v. d. Höhe


Grundlage für den Wechsel ist das Eichgesetz, das vorsieht, dass Wasserzähler spätestens alle sechs Jahre ausgetauscht werden müssen. Der Wechsel ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Die Mitarbeiter der beauftragten Firma können sich mit einem von der Stadt Rosbach ausgestellten Ausweis legitimieren. Die betroffenen Haushalte erhalten rechtzeitig ein persönliches Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie allen relevanten Informationen zu ihrem Zähler und den Kontaktdaten für Rückfragen oder Terminverschiebungen.

Wichtiger Hinweis für Haushalte:

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Hauptwasserzähler gut zugänglich ist. Außerdem müssen alle elektrischen Wasserverbraucher – wie z. B. Durchlauferhitzer – während des Zählerwechsels außer Betrieb genommen werden, um Schäden zu vermeiden. Während des Wechsels wird die Wasserzufuhr unterbrochen.

Nach geltenden Vorschriften dürfen bauliche Änderungen und Installationen nur durch zugelassene Fachbetriebe durchgeführt werden. Die Monteure sind angewiesen, auf etwaige Mängel am Hauswasseranschluss hinzuweisen. Diese sollten zeitnah durch ein Fachunternehmen behoben werden.