Eine Hand in einem karierten Hemd hält ein großes, rotes Megafon in die Luft. Im Hintergrund sind stilisierte weiße Wolken und eine Silhouette von städtischen Gebäuden vor blauem Himmel zu sehen.

Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Bebauungsplan Nr. NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“ liegt rd. 400 m außerhalb der Ortslage am östlichen Rand des Stadtteils Nieder-Rosbach. Insgesamt hat der Geltungsbereich eine Größe von rd. 5.000 m² und umfasst die Flurstücke 630/1 und 631/1 in der Gemarkung Nieder-Rosbach, Flur 2.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“, Abbildung genordet und ohne Maßstab