Sterbefall

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Bitte beachten Sie, dass nur Termine mit vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden können. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Ein naher Angehöriger ist gestorben? Was ist zu tun? Wir möchten Ihnen eine kleine Hilfestellung bieten.

Leider muss auch dieser traurige Vorgang beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

In fast allen Fällen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten.

Welche erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen, um den Sterbefall beurkunden zu können, kann man nicht
pauschal beantworten. Dies hängt von den „persönlichen Umständen“ ab.

Wir beraten Sie gerne persönlich.

Weitere Informationen der Stadt Rosbach v. d. Höhe

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