Untersuchungsberechtigungsschein
Berufsanfänger, die noch nicht 18 Jahre alt sind, haben sich zu Beginn und am Ende ihres ersten Lehrjahres ärztlich untersuchen zu lassen (Erst- bzw. Nachuntersuchung). Die hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungsscheine sind bei uns im Bürgerservice erhältlich.
Voraussetzungen
- Persönliches Erscheinen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der Firma über die Fortdauer der Beschäftigung (bei der Nachuntersuchung)
Kosten: gebührenfrei
Ansprechpartner
Friederike Bellof
Tel.: 06003 822-37
E-Mail: bellof@rosbach-hessen.de
Luca Hudert
Tel.: 06003 822-30
E-Mail: hudert@rosbach-hessen.de
Susanne Schultheis
Tel.: 06003 822-31
E-Mail: schultheis@rosbach-hessen.de