Haushalt & Finanzen

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Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Rosbach v. d. Höhe. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich

  • anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen
  • benötigten Verpflichtungsermächtigungen.

Der Haushaltsplan ist für die Haushaltsführung der Stadt verbindlich.

  • Haushalt 2023

    Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2023 folgenden Haushaltssatzung beschlossen.

    Der Haushalt wurde am 11.07.2023 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.

  • Haushalt 2022

    Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2022 folgenden Haushaltssatzung beschlossen.

    Der Haushalt wurde am 30.05.2022 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.

  • Haushalt 2021

    Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2021 folgenden Haushaltssatzung beschlossen.

    Der Haushalt wurde am 10.06.2021 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.

  • Haushalt 2020

    Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

    Der Haushalt wurde am 09.06.2020 durch den Landrat des Wetteraukreises genehmigt.

Bilanzen

Die Umstellung der Haushaltswirtschaft der Stadt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erfordert eine Darstellung der Vermögenslage der Stadt in Form von Bilanzen. Mittels der Bilanzen kann die Vermögensentwicklung der Stadt kontinuierlich dokumentiert werden.

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