Wahlen

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Wahlen und Volksabstimmungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen sowie alle Informationen rund um die Themen Wahlen und Volksabstimmungen.

Öffentliche Bekanntmachungen

Beantragung der Briefwahl

Anlässlich der Landtags- und Landratswahl am 8. Oktober 2023 (Stichwahltermin für die Landratswahl: 22.10.2023) haben Sie als wahlberechtigte/r Bürger/in die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden bzw. werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 17. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.


Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Die Stadt Rosbach v. d. Höhe sucht ständig engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen (Briefwahlauszählstellen) mitarbeiten.

Allgemeine Wahlvorstände organisieren am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und abends die Auszählung der Stimmzettel. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen abends die Stimmauszählung.

Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jeder werden, der auch wahlberechtigt ist, d.h. insbesondere muss das 16. bzw. 18. Lebensjahr erreicht sein, je nach Wahl die entsprechende Staatsangehörigkeit (deutsch bzw. EU-Staatsbürgerschaft) vorliegen und der Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im entsprechenden Wahlbezirk liegen.

Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände werden vorab geschult. Darüber hinaus erhalten alle ein Merkblatt.

Wünsche der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hinsichtlich ihrer Funktion und des Einsatzortes werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Ihre Bereitschaft für ein Wahlehrenamt können Sie uns hier mitteilen.


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