Die Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden, jedoch wird sie erst mit der Entgegennahme des zuständigen Standesbeamten wirksam. Auf Wunsch wird dann eine Bescheinigung über die Namensänderung ausgestellt.
Namenserklärung
Eine Namenserklärung können Sie im Rahmen der personenstandsrechtlichen Möglichkeiten abgeben
- wenn Sie zum Zeitpunkt der Heirat noch keinen Ehenamen bestimmt haben
- wenn Sie nach der Heirat Ihren Namen dem Ehenamen voranstellen oder hinten anfügen wollen
- wenn Sie nach Beendigung der Ehe Ihren früheren Namen wieder annehmen möchten.
Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Beglaubigte Abschrift/Fotokopie des Familienbuchs
- Je nach Fall: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil
Kosten: Für die Entgegennahme einer Erklärung: 21,- €, Bescheinigung über die Erklärung der Namensführung: 11,-€